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Schüler laufen lachend aus Schulgebäude.

Schulsozialindex

Der schulscharfe Sozialindex

Der Schulsozialindex, der im Jahr 2020 erstmals im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Ruhr-Universität Bochum entwickelt und 2023 evaluiert und aktualisiert wurde, ist ein Instrument, mit dessen Hilfe es möglich ist, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer einzelnen Schule mit einem Wert abzubilden.

Der Schulsozialindex ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und ausdrücklich kein Instrument, um die an Schulen geleistete pädagogische Arbeit zu bewerten. Der Schulsozialindex identifiziert lediglich bestehende soziale Herausforderungen.

Die Anwendung des Schulsozialindexes trägt dazu bei, bestimmte Ressourcen zielgenauer auf die Schulen zu verteilen, um hoch belastete Schulen bei ihrer herausfordernden Arbeit noch besser zu unterstützen.

Die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler der Schulen wird über die folgenden vier Indikatoren abgebildet:

  • Kinder- und Jugendarmut: Der verwendete Sozialraumindikator basiert auf der Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Der schulische Erfolg von Schülerinnen und Schülern setzt umfangreiche sprachliche Kompetenzen voraus. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache ist daher ein wichtiger Indikator für die Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland: Die eigene Migrationserfahrung von Schülerinnen und Schülern ist eng mit dem Spracherwerb verbunden und bedingt u. U. weitere Ursachen einer individuellen Benachteiligung. Eine besondere Relevanz hat dieser Indikator im Hinblick auf die verstärkte EU-Binnenmigration seit Ende der 2000er Jahre sowie im Hinblick auf die fluchtbedingte Zuwanderung aus der Ukraine seit Februar 2022, die für viele Schulen besondere Herausforderungen darstellen.
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache: Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist eine besondere Herausforderung. Gerade Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) kommen häufig aus ökonomisch prekären und sozial sowie auch gesundheitlich belasteten Familien. Schulen mit einem hohen Anteil an Kinder- und Jugendarmut sowie hohem Anteil an Kindern mit LSE-Förderbedarf werden daher stärker berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Interpretation des Index und Details zur Konstruktion sowie zur Evaluation des Sozialindex sind unter www.methoden.ruhr-uni-bochum.de/sozialindex bereitgestellt.

 

Der Schulsozialindex wurde inhaltlich weiterentwickelt und auf eine aktuelle Datenbasis (Amtliche Schuldaten des Schuljahres 2022/2023) gestellt.

Bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe werden künftig ausschließlich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I für die Erstellung des Index herangezogen. Die Ursache liegt in der unterschiedlichen sozialen Zusammensetzung bei den Schülerinnen und Schülern in den Sekundarstufen I und II. Damit können in Zukunft die Schulformen mit Sekundarstufe I besser miteinander verglichen werden.

Außerdem werden die Indexwerte der Schulen künftig nicht mehr in neun gleichgroße Sozialindexstufen eingeordnet. Stattdessen werden mit der Einführung der so genannten Hybridskala 5% der Schulen vorab der Sozialindexstufe 9 und die verbleibenden Schulen in acht gleichgroße Stufen zugeordnet. Dies führt zu einer vermehrten Zuordnung von Schulen in hohe Sozialindexstufen.

Dies bedeutet nicht, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse an den Schulen auch entsprechend verschlechtert haben. Der aktualisierte Schulsozialindex bildet lediglich die schulischen Verhältnisse hinsichtlich der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft im Vergleich der Schulen untereinander besser ab.

Mit dem aktualisierten Schulsozialindex, der ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 unter anderem auch für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen eingesetzt werden soll, werden erwartungsgemäß deutlich mehr Schulen höheren Sozialindexstufen zugeordnet.

Die bisherige landesweite Verteilung der Schulen auf die Sozialindexstufen nach Schulformen ergibt sich aus der folgenden Tabelle (Schulsozialindex 2020, Anwendung bis einschließlich Schuljahr 2023/2024).

Schulform

Sozialindexstufe

 

Primarstufe

1

2

3

4

5

6

7

8

9

ohne

insgesamt

Grundschule

639

821

528

299

174

145

70

14

4

25

2.719

PRIMUS

-

3

-

2

-

-

-

-

-

-

5

Sekundarstufe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptschule

-

7

19

35

32

28

24

4

4

1

154

Realschule

48

90

99

50

24

2

2

-

-

1

316

Sekundarschule

4

42

34

9

4

2

-

-

-

6

101

Gesamtschule

30

129

91

39

9

7

2

-

-

21

328

Gymnasium

260

186

45

10

1

1

1

-

-

3

507

insgesamt

981

1.278

816

444

244

185

99

18

8

57

4.130

Hinweis: Der Schulsozialindex 2020 wurde auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2018/2019 berechnet. In der obenstehenden Tabelle sind insgesamt 57 Schulen ohne Sozialindexstufe ausgewiesen. Diese Schulen wurden in den Schuljahren ab 2019/2020 neu gegründet und konnten daher seinerzeit noch keiner Sozialindexstufe zugeordnet werden.

Die landesweite Verteilung der Schulen auf die Sozialindexstufen nach Schulformen nach der Aktualisierung ergibt sich aus der folgenden Tabelle (Schulsozialindex 2023, Anwendung ab dem Schuljahr 2024/2025)

Schulform

Sozialindexstufe

 

Primarstufe

1

2

3

4

5

6

7

8

9

ohne

insgesamt

Grundschule

270

648

507

392

281

204

142

133

136

6

2.719

PRIMUS

-

1

2

-

1

1

-

-

-

-

5

Sekundarstufe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptschule

-

4

7

18

21

18

22

24

40

-

154

Realschule

19

49

52

58

51

42

18

14

13

-

316

Sekundarschule

3

22

31

14

20

6

4

-

1

-

101

Gesamtschule

6

43

69

59

47

41

21

25

13

4

328

Gymnasium

91

203

114

55

20

11

5

4

3

1

507

insgesamt

389

970

782

596

441

323

212

200

206

11

4.130

Hinweis: Auch in dieser Tabelle sind insgesamt 11 Schulen ohne Sozialindexstufe ausgewiesen. Diese Schulen wurden zum Schuljahr 2023/2024 neu gegründet und konnten noch keiner Sozialindexstufe zugeordnet werden. Sobald die Amtlichen Schuldaten für diese Schulen vorliegen, werden auch diese Schulen einer Sozialindexstufe zugeordnet.

Weitere Informationen: 

  • Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu.
  • Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des anerkannten Lehrerstellenbedarfs (Grund-, Mehr- und Ausgleichsbedarf).
  • Die Stellen des schülerzahlabhängigen Grundbedarfs sichern die reguläre Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung der jeweiligen Stundentafel. Aus diesem Grund ist eine Verteilung der Stellen des Grundbedarfs unter Berücksichtigung des Sozialindexes nicht beabsichtigt.
  • Für bestimmte Aufgaben werden zudem nach Maßgabe des Haushalts zusätzlich Mehrbedarfsstellen zugewiesen (z.B.: Ganztagszuschlag, Integrationsstellen).
  • Für außerunterrichtliche Tätigkeiten der Lehrkräfte (z. B für Tätigkeiten in der Lehrkräfteausbildung) werden den Schulen sog. Ausgleichstellen anerkannt.

Der Schulsozialindex kommt seit dem Schuljahr 2021/2022 für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen für den sogenannten Mehrbedarf (siehe auch „Grundsätze der Unterrichtsversorgung“) zur Anwendung. Der aktualisierte Schulsozialindex wird ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung kommen. Die sich aus der Aktualisierung des Sozialindex ergebenden Umsteuerungen werden behutsam und schrittweise erfolgen mit dem Ziel, Brüche in der Unterrichtsversorgung zu vermeiden.

Zum Schuljahr 2021/22 wurden in einem ersten Schritt rund 5.300 Stellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes zugewiesen.

Zum Schuljahr 2023/24 konnte diese Steuerung auf insgesamt rund 6.315 Stellen ausgeweitet werden:

  • Rund 3.515 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben. Davon werden rd. 360 Stellen den besonders belasteten Schulen in den Sozialindexstufen 6 bis 9 schulscharf zugewiesen.
  • Rund 1.550 Stellen für den Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung / Sprachförderung (sog. Integrationsstellen). Schulen erhalten ab der Sozialindexstufe 3 einen nach den Indexstufen gestaffelten Stellenzuschlag.
  • Rund 1.250 Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, die mit den Haushalten 2021, 2022 und 2023 zusätzlich im Rahmen des Masterplans Grundschule geschaffen wurden.

Die schulscharfe Förderung über den Schulsozialindex beginnt hierbei jeweils in unterschiedlichen Sozialindexstufen, da in den Förderbereichen auch jeweils unterschiedliche Quantitäten gesteuert und unterschiedliche Ziele erreicht werden sollen.

Den Bezirksregierungen wird eine flexible Bewirtschaftung ermöglicht, damit die nur dort vorhandenen Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bedarfsanerkennung auf Schulebene mitberücksichtigt werden können.

Darüber hinaus können die Bezirksregierungen bei der Zuweisung von Stellen des Mehrbedarfs grundsätzlich auch die Sozialindexstufen der Schulen in ihre Entscheidungen miteinbeziehen und so das Verteilungsverfahren objektiver gestalten.

Der Schulsozialindex ist nicht ausschließlich ein Steuerungsinstrument für die Zuweisung von Lehrerstellen. Auch bei der Verteilung von Mitteln oder der Auswahl von Schulen für bestimmte Projekte kann eine sozialindizierte Steuerung in Betracht kommen (z.B. Verteilung von Mitteln für die Schulsozialarbeit auf Kreise und kreisfreie Städte, Projekt „brotZeit“, Standorte für neue Familiengrundschulzentren).

Für den Fall, dass die tatsächliche soziale Belastung einer Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr mit der Sozialindexstufe der Schule übereinstimmt, kann die für die Sicherung der Unterrichtsversorgung auf Einzelschulebene zuständige Schulaufsicht flexibel reagieren.

Die Schulaufsicht kann dort vorliegende Vor-Ort-Kenntnisse bei der Bemessung der Ressourcen berücksichtigen. Die obere und untere Schulaufsicht befinden sich für Fragen rund um die Unterrichtsversorgung einer Schule in einem permanenten Austausch mit ihren Schulleitungen.

Der Schulsozialindex soll im Weiteren regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden. Für neu gegründete Schulen erfolgt künftig zeitnah eine Zuordnung zu einer Sozialindexstufe.

Die Landesregierung strebt an, die Steuerung von Lehrerstellen unter Berücksichtigung des Schulsozialindexes in den nächsten Jahren auszuweiten.

Zwangsläufig wird die Aktualisierung des Schulsozialindex auch Anpassungen bei der Ressourcensteuerung zur Folge haben. Um Brüche in der Unterrichtsversorgung zu vermeiden, wird eine Neuadjustierung der Steuerung behutsam, mit Augenmaß und in mehreren Schritten erfolgen. Einzelheiten zur künftigen Ressourcenverteilung wird das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu gegebener Zeit mitteilen.