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Der digitale Untersuchungsberechtigungsschein

Eine Auszubildende zur Friseurin hält unter dem Claim "Easy Jobstart - mit dem digitalen UBS" ihre Arbeitsmittel in den Händen.

Der digitale Untersuchungsberechtigungsschein

Der Ausbildungsbeginn naht und die oder der Auszubildende ist noch unter 18 Jahren alt? In solchen Fällen ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Der entsprechende Untersuchungsberechtigungsschein kann jetzt online beantragt werden.

[Schule NRW 03-24]

Wenn Jugendliche eine Beschäftigung, zum Beispiel eine Ausbildung, starten wollen, sind sie dazu verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz durchführen zu lassen. Dies soll verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung vorgelegt wurde, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).

Seit Oktober letzten Jahres wird die Ausstellung digital abgewickelt und ein Besuch bei der örtlichen Meldebehörde ist nicht mehr nötig. Der digitale UBS kann bequem von zu Hause beantragt werden unter: untersuchungsberechtigungsschein.de 

Er wird unmittelbar als PDF bereitgestellt oder kann im digitalen Wallet auf dem Smartphone gespeichert werden. Die Anmeldung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (eID) über die BundID. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren können die Erziehungsberechtigten die Beantragung übernehmen. Falls die eID-Funktion nicht aktiviert ist, kann sie bei der zuständigen Meldebehörde freigeschaltet oder der UBS in Ausnahmefällen zusammen mit den Mitarbeitenden in der Behörde beantragt werden. In der Arztpraxis muss lediglich die auf dem UBS vermerkte UBS-ID genannt werden und die Untersuchung kann starten. 

Die Einführung des digitalisierten Verfahrens vereinfacht die Beantragung, insbesondere für Jugendliche, Eltern und Personensorgeberechtigte, in Nordrhein-Westfalen. 

Mit der eID können Jugendliche in Zukunft weitere Online-Leistungen nutzen, wenn sie beispielsweise umziehen möchten. 

Weitere Informationen zum UBS finden Sie auf der Webseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung 

 

Es wird empfohlen, sich frühzeitig vor Ausbildungsbeginn um eine Ärztin/einen Arzt für die Untersuchung zu suchen.