Fächerspezifische Vorgaben für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule
Nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 27. März 2003 (Lehramtsprüfungsordnung -LPO-) ist im Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in beiden Studienschwerpunkten das didaktische Grundlagenstudium entweder des Faches Deutsch oder des Faches Mathematik verpflichtend. Darüber hinaus können die Lernbereiche Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften studiert werden.
Durch den Neuzuschnitt des Lehramtes GHR müssen die entsprechenden Studiengänge neu konzipiert werden. Als Orientierungshilfe und zur Sicherung landesweiter Vergleichbarkeit durch einheitliche Standards wurden fächerspezifische Vorgaben erlassen.
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