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FAQ Seiteneinstieg

Seit 2009 gibt es eine reformierte berufsbegleitende Ausbildung, die mit einer Staatsprüfung abschließt und zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung führt.

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer:

1.    einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln erworbenen Hochschulabschluss oder einen an einer Fachhochschule erworbenen Masterabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,

2.    eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,

3.    die für die Unterrichts- und Erziehungsfähigkeiten erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und

4.    im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, dann kann eine Einstellung erfolgen mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Pädagogischen Einführung (Pädagogische Einführung Grundschule | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw) und Pädagogische Einführung Sek. I und II | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw))

Nein. Nach Beendigung der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Verbeamtung bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Ansonsten wird die Beschäftigung im Tarifbeschäftigungsverhältnis fortgesetzt.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst umfasst in der Regel 24 Monate. Eine individuelle Verkürzung um sechs Monate ist im Einzelfall unter Anrechnung von Vordienstzeiten möglich. Eine einmalige Verlängerung um maximal sechs Monate kann bei nachgewiesenen Krankheitszeiten oder nach nicht bestandener Staatsprüfung erfolgen.

Sie werden im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst grundsätzlich in zwei Fächern ausgebildet. Die Fächer werden im Rahmen der Einstellung in Orientierung an Ihrem Hochschulabschluss festgelegt. Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle von zwei Fächern das Fach Kunst oder das Fach Musik treten.

Im Rahmen Ihres Pflichtstundendeputates werden Sie in einem Umfang von sieben Wochenstunden ausgebildet. Davon werden durchschnittlich sechs Wochenstunden vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und eine Wochenstunde von der Ausbildungsschule durchgeführt.

Zunächst müssen Sie vor Ende des ersten Ausbildungsjahres eine besondere Prüfung in Bildungswissenschaften ablegen, um zur Staatsprüfung zugelassen zu werden. Im Rahmen der Staatsprüfung werden Sie dann die Prüfungsleistungen erbringen müssen, die auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des grundständigen Vorbereitungsdienstes erbringen müssen.