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FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch

Mit dem beliebten Programm „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" ermöglicht das Schulministerium landesweit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen eine effiziente, abwechslungsreiche und kontinuierliche Deutschförderung, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler seit 2018 die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier:

Das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ steht den Schülerinnen und Schülern flächendeckend in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Mittel für die Durchführung des Angebots werden auf die verschiedenen Regierungsbezirke aufgeteilt. 

Organisiert wird es durch Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen, freie Träger oder Universitäten und Hochschulen. Die konkrete Durchführung vor Ort erfolgt in Schulen oder in geeigneten Räumen.

Der Träger erhält für die Durchführung des Angebots Zuwendungen durch das Land NRW in Höhe von maximal 80 Prozent. Zudem übernimmt das Land die Kosten für die Schulung der Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter.

Möchte ein Träger das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ durchführen, muss er einen entsprechenden Antrag gemäß Nummer 6 der Förderrichtlinie „Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ vom 06.02.2018 (BASS 11-02 Nr. 31) beim Dezernat 48 der zuständigen Bezirksregierung stellen. Diese entscheidet dann aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Mittel, ob der Antrag bewilligt wird. Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Für die Antragstellung muss der zuständigen Bezirksregierung vom Träger zudem eine Beschreibung der geplanten Maßnahme vorgelegt werden, die den Zuwendungsvoraussetzungen nach Nummer 4 der Förderrichtlinie entspricht: 

  • An jeder Maßnahme sollen 18-25 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. 
  • Betreuung einer Maßnahme durch jeweils zwei Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter. 
  • Das Angebot soll an sieben Zeitstunden im Zeitfenster 8 Uhr bis 17 Uhr einschließlich des täglichen gemeinsamen Frühstücks und Mittagessens in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen, in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen und in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stattfinden. 

Durchführung des Angebots in geeigneten Räumen . Ist der Antragsteller nicht auch Nutzungsberechtigter der Räumlichkeiten, ist eine entsprechende Zustimmung einzuholen.
Werden dem Träger die Mittel für das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ bewilligt, organisiert er vollumfänglich die Durchführung des Angebots. Hierzu zählt insbesondere auch, dass er sich selbstständig um die Suche und Bereitstellung von geeigneten Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleitern sowie die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kümmert.
 

Die Zuwendungen für das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ können nicht für die Durchführung anderer Konzepte ähnlicher Art verwendet werden.

Das Land übernimmt eine Finanzierung in Höhe von maximal 80 Prozent. Der Eigenanteil des Trägers beläuft sich somit auf mindestens 20 Prozent.

Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:

  • Kursmaterial und Verpflegung für Frühstück und Mittagessen in Höhe von maximal 170 Euro pro Tag
  • Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten in Höhe von maximal 100 Euro pro Tag
  • Kosten für die Vergütung der zwei Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter in Höhe von
    • 3.960 Euro in den Osterferien,
    • 4.800 Euro in den Sommerferien,
    • 2.700 Euro in den Herbstferien

Nachdem die Fördermittel von der Bezirksregierung bewilligt wurden, erfolgt eine Auszahlung ohne eine besondere Anforderung grundsätzlich

  • für die Osterferien zum 01. April,
  • für die Sommerferien zum 01. August und
  • für die Herbstferien zum 01. Oktober eines Jahres.

Die Fördermittel können allerdings nur dann ausgezahlt werden, wenn auch der Zuwendungsbescheid bestandkräftig geworden, er also nicht mehr anfechtbar ist.

Ja. Durch einen Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, dass die bewilligten Fördermittel für tatsächliche Ausgaben eingesetzt worden sind. 

Nicht verausgabte Fördermittel müssen unaufgefordert binnen acht Wochen nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zurückgezahlt werden.

Dadurch, dass das Angebot vollumfänglich durch kommunale oder freie Träger organisiert wird, ist eine Bewerbung auch nur bei diesen Trägern möglich. Es erfolgt keine Einstellung durch das Land NRW.
Bewerben können sich 

  • Lehrkräfte in Nebentätigkeit (Hinweise: Lehrkräfte in Nebentätigkeit dürfen ihre eigenen Schülerinnen und Schüler nicht außerhalb des Unterrichts unterrichten) oder 
  • Referendarinnen und Referendare (Lehramt) oder 
  • Absolventinnen und Absolventen mit dem Studiengang Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder 
  • Studierende (Lehramt), Pensionärinnen und Pensionäre mit Lehrerfahrung und geeignete Ehrenamtliche. 
  • Wenn zwei Ehrenamtliche zum Einsatz kommen, muss eine dieser Personen über eine der im Folgenden genannten nachgewiesenen Erfahrungen verfügen:  

    - als Betreuerin/Betreuer im Offenen Ganztagsangeboten in Schulen
    - als Beschäftige/Beschäftigter in Nachhilfeinstituten
    - als Beschäftige/Beschäftigter in Jugendhilfeeinrichtungen
    - als Ausbilderin/Ausbilder im Dualen System der Berufsausbildung
    - im Zuge einer pädagogischen Ausbildung  

Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter müssen Deutschkenntnisse gemäß Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens besitzen.
Der Träger ist verpflichtet, folgende Vergütungspauschale pro Sprachlernbegleiterin oder Sprachlernbegleiter zu zahlen: 

  • 1.980 Euro in den Osterferien 
  • 2.400 Euro in den Sommerferien 
  • 1.350 Euro in den Herbstferien 

Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landesstelle Schulische Integration (LaSI) oder eines durch die LaSI beauftragten Kommunalen Integrationszentrums teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Schulung entfällt, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden kann, dass diese Schulung bereits besucht wurde.

Schulungen werden durch die LaSI oder durch die LaSI beauftragte Kommunale Integrationszentren angeboten. 

Die Termine für die Schulungen der LaSI sind dem Internetauftritt der Landesstelle Schulische Integration (LaSI) unter https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/landesstelle-schulische-integration/landesstelle-schulische-integration zu entnehmen. Es erfolgt keine gesonderte Einladung durch die LaSI. 

Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter melden sich mittels ihres mit dem Träger geschlossenen Vertrags selbstständig für die Schulung auf der o.g. Internetseite an. Dieser Vertrag muss auch (zumindest in Form einer einfachen Kopie) am ersten Schulungstag vorgelegt werden. Die Schulung ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos. 

Alternativ können interessierte Sprachlernbegleitungen in einem örtlichen Kommunalen Integrationszentrum erfragen, ob dort im Auftrag der LaSI eine regionale Schulung angeboten wird.

Die landesweiten Schulungen von Sprachlernbegleitungen werden im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung NRW von der Landesstelle Schulische Integration (LaSI) durchgeführt und finden in einem Onlineformat in dem LOGINEO-NRW-LMS der Landesstelle Schulische Integration statt. Die Online-Schulungen können in den dafür vorgesehenen Bearbeitungszeiträumen im Selbststudium und in eigener Zeiteinteilung bearbeitet werden. Eine Darstellung der Schulungsinhalte finden Sie hier.

Das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ ist ein Angebot, das außerunterrichtlich während der Oster-, Herbst- und Sommerferien stattfindet. 

Das Angebot soll die Deutschförderung während der üblichen Schulzeiten ergänzen. Hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler in sprachheterogenen Lerngruppen eine intensive Deutschförderung u.a. mit Hilfe unterstützender digitaler Lernmedien. Im Rahmen von alltagsbezogenen Aktivitäten und Ausflügen soll es den Schülerinnen und Schülern zudem ermöglicht werden, die vorab thematisierten Sprachmittel in authentischen Situationen anzuwenden und zu üben.

Das Angebot findet täglich an sieben Zeitstunden im Zeitfenster 8 Uhr bis 17 Uhr statt: 

  • in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen, 
  • in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen, 
  • in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen. 

In dieser Zeit enthalten sind außerdem das täglich gemeinsame Frühstück sowie Mittagessen.

Das Angebot richtet sich an alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, die eine Deutschförderung nach dem Erlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 (BASS 13-63 Nr. 3) erhalten.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Erlernen der deutschen Sprache eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dem schulischen Unterricht folgen und sich aktiv an ihm beteiligen zu können. Zugleich ist das Beherrschen der deutschen Sprache auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Einige Kinder und Jugendliche benötigen hierfür nicht nur eine generelle, sondern zugleich eine kontinuierliche Deutschförderung, die auch über die übliche Unterrichtszeit der Schule hinausgeht und im Rahmen der Ferien fortgeführt wird. Nur so kann ihnen eine bestmögliche Hilfestellung beim Erlernen der deutschen Sprache gegeben werden. Sie sollen die Ferienzeiten nutzen können, um ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie auch im Alltag anzuwenden. 

Bei dem „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ geht es nicht darum, die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler auf ein bestimmtes Sprachniveau zu heben, sondern sie individuell gemäß ihrer Bedürfnisse zu fördern.

Das Angebot wird durch unterschiedliche Träger organisiert, die entsprechende Fördermittel für die Durchführung beantragen müssen. 

Träger der Maßnahmen können sein: 

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen, 
  • Träger genehmigter Ersatzschulen 
  • Universitäten und Hochschulen 
  • sonstige freie Träger

Das Verfahren der Anmeldung erfolgt von Träger zu Träger unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vor Ort konkret nachzufragen.

Nein, es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, dass keineswegs für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.

Das Angebot ist für die neu zugwanderten Schülerinnen und Schüler kostenlos. Dies schließt sowohl die Verpflegung als auch Ausflüge mit ein.