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Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit der italienischen Region Piemont

Die italienische Region Piemont und das Land Nordrhein-Westfalen haben am 15. Februar 2021 mit der Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens den Grundstein für eine intensive Zusammenarbeit gelegt. Beide Regionen verbindet eine lange industrielle Geschichte. Aber auch in der Gegenwart und für die Zukunft können beide Partner von- und miteinander lernen. Dazu gilt es, besonders für junge Menschen Möglichkeiten für internationale Begegnungen zu etablieren und somit einen Beitrag zu einem vereinten und friedlichen Europa zu leisten. 

Seit 2023 können Schulen aus Nordrhein-Westfalen eine Förderung beantragen für die Vertiefung bestehender und Unterstützung neu zu gründender Schulpartnerschaften mit Schulen aus der italienischen Partnerregionen Piemont. Im Mittelpunkt dieser Schulpartnerschaften und den damit verbundenen Begegnungsfahrten steht die Vermittlung eines modernen Bildes, insbesondere die Teilnahme am Lebens- und Schulalltag des jeweils anderen.

Fördermittel können eingesetzt werden für:

  • Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen
  • Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme

Das Land NRW fördert auch virtuelle Austauschmaßnahmen mit der Partnerschule. 

Die Förderung kann nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften.