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Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit französischen Partnerregionen

Seit 2008 besteht zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und französischen Akademien eine enge Zusammenarbeit im schulischen Bereich. Die Kooperationen haben zum Ziel, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den französischen Regionen und Nordrhein-Westfalen in der schulischen Bildung zu festigen und die Mobilität von jungen Menschen in der Ausbildung im deutsch-französischen und europäischen Wirtschaftsraum zu fördern. Zahlreiche Projekte kennzeichnen bereits seit Jahren die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit. 

Seit 2024 können Schulen aus Nordrhein-Westfalen nun erstmalig eine Förderung beantragen für die Vertiefung bestehender und Unterstützung neu zu gründender Schulpartnerschaften mit Schulen aus den französischen Partnerregionen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Partnerschule in der französischen Region Provence-Alpes-Côte d'Azur, Auvergne-Rhône-Alpes oder Hauts-de-France oder in der französischen Stadt Versailles liegen. Im Mittelpunkt dieser Schulpartnerschaften und den damit verbundenen Begegnungsfahrten steht die Vermittlung eines modernen Bildes, insbesondere die Teilnahme am Lebens- und Schulalltag des jeweils anderen.

Fördermittel können eingesetzt werden für:

  • Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen
  • Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme

Das Land NRW fördert auch virtuelle Austauschmaßnahmen mit der Partnerschule. 

Die Förderung kann nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften.