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Eine Gruppe erwachsener in einer Besprechungssituation. Ein Zuhörer hat die Hand erhoben, die Moderatorin erteilt ihm das Wort.

Fortbildung

Die The­men­be­reiche der Leh­rer­fort­bild­ung sind viel­fäl­tig auf­ge­stellt. In­for­ma­tionen zu Pflicht­fort­bil­dungen, Schul­lei­tungs­qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men oder Such­ma­schinen für Fort­bil­dun­gen er­hal­ten Sie auf den fol­gen­den Sei­ten.

Konzept der „Reform der Lehrkräftefortbildung“

Die dringend erforderliche Reform der Lehrkräftefortbildung ist eine zentrale und große Herausforderung im Bildungssystem, die nicht vermeidbar oder verschiebbar ist – zumal die Lehrkräftefortbildung über zwanzig Jahre lang strukturell nicht den Herausforderungen in der schulischen Realität angepasst worden ist. Nicht zuletzt die jüngsten Studien zur Entwicklung der Schülerleistungen und zur Entwicklung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler verweisen auf einen dringenden Handlungsbedarf, die Lehrkräfte auch mit Hilfe der Fortbildung deutlicher und gezielter zu unterstützen. Deshalb erfolgt eine Reform, die durch qualitative, fachliche und strukturelle Maßnahmen – auch in einer Zeit einer schwierigen Haushaltssituation – zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität, der Effizienz und der Effektivität der nordrhein-westfälischen Lehrkräftefortbildung führen soll. Das sind die ersten Schritte auf dem Weg einer längerfristigen Umsteuerung unseres Lehrkräftefortbildungssystem, denen in den nächsten Jahren nach Möglichkeiten weitere folgen sollten.

Die Reform der Lehrkräftefortbildung folgt zentralen Zielen, die das Reformkonzept leiten:

  • Steigerung der Qualität durch klare Maßstäbe, verbindliche Konzepte und verbesserte Verfahren sowie klare und gestraffte Strukturen hinsichtlich der Steuerung und der Aufbau- und Ablauforganisation,
  • im Besonderen eine höhere Effizienz der Lehrkräftefortbildung durch eine optimierte Zielorientierung und deutliche Konzentration und Verschlankung der derzeit hochkomplexen Strukturen des Fortbildungssystems,
  • eine höhere Effektivität der Lehrkräftefortbildung durch ihre strategische Ausrichtung auf zentrale fachliche Aufgaben und klare Synergieeffekte.

Diese Ziele werden über gezielte Schritte in sechs Handlungsfeldern erreicht:

Die staatliche Lehrerfortbildung soll sich in der Zukunft daran messen lassen, ob sie den bildungspolitischen Zielen des Landes und den schulpraktischen Erfordernissen besser und effektiver nachkommen kann. Die Erfüllung aller Einzelwünsche, die sich in Schule und Gesellschaft als Fortbildungserwartungen äußern, ergibt keine sinnvolle Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen. Umso wichtiger ist ein klares Verständnis davon, was Lehrkräftefortbildung leisten soll und leisten kann. Im Sinne einer solchen Standortbestimmung sollen ihre Themen zukünftig deutlicher durch die Bildungsstandards, die Kernlehrpläne und den Referenzrahmen Schulqualität NRW abgesteckt, ihre Vorgehensweise durch landesweit leitende Qualitätsmaßstäbe definiert und ihre Angebote aus von der Schulaufsicht sorgfältig ermittelten und geprüften Bedarfen abgeleitet und anhand einheitlicher Entwicklungskriterien konzipiert werden. Den Schulen sollen bei den prioritären Themen zukünftig qualitätsgesicherte landesweit gültige Kernkonzepte zur Verfügung stehen, deren Vermittlung über die gesamte Breite bewährter Formate (verschiedenste Varianten von Präsenz-, Online- oder Hybridangeboten) erfolgen wird. Hohe landesweite Qualitätsstandards sollen gleichermaßen in der Qualifizierung derjenigen Lehrkräfte verankert sein, die als Fortbildnerinnen und Fortbildner für die staatliche Lehrerfortbildung gewonnen werden.

Konkret werden wir daher

  • einen landesweiten Qualitätsmaßstab und landesweit gültige und wissenschaftsbasierte Kernkonzepte einführen,
  • die Formatvielfalt hinsichtlich Präsenz-, Online- und Hybridformaten und damit das Angebot und den Zugang zum Angebot spürbar ausbauen und
  • die Qualifizierung der Moderierenden neu strukturieren und weiterentwickeln.

Eine Ausweitung und Steuerung des Fortbildungsangebots setzt einen guten Überblick über die verfügbaren Personal- und Sachmittel, das Angebot und dessen Evaluation voraus. Die gegenwärtige Datenlage der Fortbildung spiegelt aber die historische Genese eines aktuell überkomplexen Fortbildungssystems wider, in dem Neuerungen auf den jeweiligen Organisationsebenen in der Vergangenheit mit der Einführung von Software-Anwendungen verbunden waren, ohne diese in Beziehung zueinander zu setzen. Um aber einen vollständigen landesweiten Überblick gewinnen zu können, ist eine umfassende und integrative IT-Verfahrenslösung zur Fortbildungsadministration erforderlich. Sie soll eine landesweite Planung, Berichtslegung und ein Monitoring der Fortbildung ermöglichen. Ohne solch eine integrative Datenbankfachanwendung kann eine datenbasierte Steuerung der Lehrkräftefortbildung schwer erfolgen. Sie ermöglicht zudem die Bereitstellung von Evaluationsergebnissen und die systematische und gleichsinnige Erfassung von Fortbildungsbedarfen, wodurch essentielle Informationsquellen eingebunden werden, die auf Landesebene bisher nicht verfügbar sind.

Konkret werden wir daher

  • ein Monitoringkonzept erarbeiten und zur Steuerungsgrundlage der Lehrkräftefortbildung machen und 
  • eine integrierte IT-Verfahrenslösung für die Administration und das Monitoring des Fortbildungssystems in NRW einführen.

Lehrkräftefortbildung muss einen verbindlicheren Platz in der Schule bekommen. Sie soll systematischer in der Einzelschule geplant und regelmäßiger kommuniziert, in festgelegten Zeiträumen verbindlich durchgeführt und gut nachvollziehbar dokumentiert werden. In regelmäßigen Fortbildungsbesprechungen der Schulaufsicht mit der Einzelschule sollen die Fortbildungsaktivitäten der Einzelschule deutlicher mit den bildungspolitischen Zielen, den jeweiligen schulischen Zielen und den Unterstützungssystemen des Landes verknüpft werden. Zudem sollen in Schule perspektivisch systematische Entwicklungsgespräche mit Lehrkräften zu deren Fortbildungsperspektive durchgeführt werden.

Die hier genannten Aufgaben an den Schulen sollen im Laufe der Legislaturperiode deutlicher rechtlich bestimmt und verankert werden. Hierzu gehören die systematische Ermittlung der schulischen Bedarfe, die Visibilität der verfügbaren Angebote, der strukturierte Austausch mit den Anbietern von Lehrkräftefortbildung, die Transparenz des Einsatzes des Fortbildungsbudgets und die Koordination der Maßnahmen innerhalb des jeweiligen Schuljahres.

Wir werden die schon bestehenden Pädagogischen Tage an den Schulen zu einem neuen Format von Fortbildungstagen weiterentwickeln und perspektivisch ausweiten. Dem soll schrittweise ein entsprechender Ausbau des Fortbildungsangebots gegenüberstehen.

Konkret streben wir in einem ersten Schritt durch rechtliche Konkretisierungen an,

  • eine systemische Fortbildungsplanung auf der Ebene der Schule verbindlich zu verankern und
  • die jährliche Fortbildungsplanung des Kollegiums der Schule zum Gegenstand verbindlicher Zielvereinbarungen zu machen.

Zukünftig sollen die Bedarfe und die Themen sowie Prioritäten und Umfänge des Fortbildungsangebots deutlicher landesweit definiert, priorisiert und gesteuert werden. Dazu soll hinsichtlich der Konzeptentwicklung, der Bereitstellung – auch und im Besonderen von digitalen Formaten – und der Qualifizierung des Fortbildungspersonals eine neue Form der landesweiten Kooperation und Arbeitsteilung der fünf Bezirksregierungen und des Landesinstituts QUA-LiS in Soest eingeleitet werden.

Konkret werden wir

  • eine verbindliche landesweite Steuerung des Fortbildungssystems und eine verbesserte und arbeitsteilige Zusammenarbeit der Fortbildungsdezernate der Bezirksregierungen und
  • einen korrespondierenden Prozess der Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches Lehrerfortbildung in der QUA-LiS einleiten.

Eine effiziente zentrale Steuerung muss zu einem verbesserten regionalen Angebot und einer effektiveren Nutzung der Schulen führen; 13 regionale Fortbildungsteams werden künftig mit einem breiteren und qualitativ verbesserten Angebot der Ansprechpartner für Schulen vor Ort sowie der Kooperationspartner für weitere Anbieter in der regionalen Bildungslandschaft sein. An die Stelle von derzeit 53 Kompetenzteams treten mit unseren neuen „Regionalteams für Fortbildung“ deutlich weniger Akteure, die künftig aber deutlich mehr Unterstützungsleistungen bereithalten werden. Aus den Bezirksregierungen heraus gesteuert werden die Regionalteams unmittelbar mit der Schulaufsicht aller Schulformen verbunden. Sie folgen dem Prinzip der fachlichen Breite, einer verbesserten Leistungsfähigkeit und hohen Qualität statt dem Prinzip einer landesweit nicht steuerbaren Kleinteiligkeit.

Konkret werden wir noch in diesem Jahr damit beginnen,

  • die 53 Kompetenzteams auf Ebene der staatlichen Schulämter in 13 „Regionalteams für Fortbildung“ zu überführen.

Die wissenschaftliche Expertise der nordrhein-westfälischen Hochschulen, insbesondere der Lehrkräfte ausbildenden Universitäten, soll zukünftig bei der Entwicklung der landesweiten Kernkonzepte der Lehrkräftefortbildung systematisch herangezogen werden. Dies ist auf der Steuerungsebene im MSB und konzeptuell sowie organisatorisch durch die QUA-LiS sicherzustellen. So soll ein permanenter und systematischer Zugang zu innovativen Erkenntnissen der Wissenschaft – im Besonderen der Fachdidaktik – und deren Umsetzung in Fortbildungskonzepte gewährleistet werden, der Lehrkräften in ihrer professionellen Weiterentwicklung für den Kompetenzerwerb ihrer Schülerinnen und Schüler hilft. Darüber hinaus sollen – insbesondere unterrichtsfachbezogene – Fortbildungsangebote von Hochschulen eine zunehmend wichtige zusätzliche Erweiterung des Fortbildungsangebots darstellen; sie werden von der QUA-LiS künftig systematisch erschlossen und transparent gemacht. Die zukünftigen 13 Regionalteams für Fortbildung sollen im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit Angebotszugänge zu den jeweiligen Hochschulen der Region herstellen.

Konkret wollen wir

  • die wissenschaftliche Expertise, im Besonderen der Fachdidaktik, in die Kernkonzeptentwicklung systematischer als bisher einbeziehen und
  • Hochschulangebote vor allem durch die QUA-LiS systematisch erschließen.

Staatliche Fortbildung

Die staatliche Lehrerfortbildung erfolgt in NRW durch Moderatorinnen und Moderatoren der noch bestehenden 53 Kompetenzteams und der fünf Bezirksregierungen.

Moderatorinnen und Moderatoren sind für diese Tätigkeit qualifizierte Lehrkräfte.

Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.

Die „Menükarte Lehrerfortbildung“ der 53 Kompetenzteams bietet in acht Fortbildungsprogrammen die passenden Unterstützungsangebote in zwei großen Themenfeldern:

Schulentwicklung

  • Schulentwicklungsberatung
  • Fortbildungsplanung
  • Schulkultur entwickeln – Demokratie gestalten

Fokus Unterrichtsentwicklung – für eine neue Lehr- und Lernkultur

  • Standard- und kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung in den Fächern
  • Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
  • Vielfalt fördern analog
  • Vielfalt fördern MOOC
  • Lernmittel- und Medienberatung
  • Kooperation mit Bildungspartnern

Die Bezirksregierungen bieten insbesondere Fortbildungen für schulische Führungskräfte, Qualifikationserweiterungen (Zertifikatskurse für Bedarfsfächer) sowie spezifische Fortbildungen für Berufskollegs und für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an.

Das Landeszentrum für Schulleitungsqualifikationen, Schulmanagement NRW, übernimmt zentrale Entwicklungsaufgaben im Bereich der Führungskräftequalifizierung, zum Beispiel die Schulleitungsqualifizierung für zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter (SLQ) oder die Schulleitungsbegleitung (Coaching), und unterstützt die Bezirksregierungen bei den Eignungsfeststellungsverfahren (EFV).

Alle staatlichen Fortbildungsangebote sind auffindbar über die Suchmaschine Lehrerfortbildung unter www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de.

​​​​​​​Fortbildung durch andere Anbieter

Es gibt ein breites Fortbildungsangebot durch eine Vielfalt anderer Anbieter und Träger. Diese Angebote können von den Schulen aus den Fortbildungsbudgets finanziert werden.

Die Anbieter können die Aufnahme ihrer Angebote in die Suchmaschine Lehrerfortbildung beantragen und durchlaufen dafür ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren.

Sie müssen ihre Zulassung bei der Medienberatung NRW beantragen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie versichern, dass ihre Fortbildung den bildungspolitischen Grundsätzen des Landes NRW entspricht. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung haben die Anbieter über verschiedene Schnittstellen die Möglichkeit ihre Angebote in die Fortbildungssuchmaschine für Lehrerinnen und Lehrer einzubinden.

In NRW gibt es keine formale Anerkennung und Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung von Fortbildungen anderer Anbieter.

Qualitätsentwicklung durch Fortbildung

Zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sind Fortbildungen für das Schulpersonal unerlässlich (§ 57 - 60 SchulG).

Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden (§ 57 Abs. 3 SchulG).

Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 SchulG zu beteiligen (§ 59 Abs. 6 SchulG).

Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen

Jede Schule erhält pro hauptamtlicher (ha) / hauptberuflicher (hb) Lehrkraft einen Betrag von 45 Euro (BK 75 Euro), in jedem Falle aber ein Mindestbudget von 1.200 Euro. Die Höhe des Budgets richtet sich nach der Zahl der hauptamtlichen / hauptberuflichen Lehrkräfte der jeweiligen Schule.

Bei der Zuweisung der Fortbildungsbudgets werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600 Euro, bleiben unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres maßgeblich.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Berechnungsformel:

Zuweisung Vorjahr

errechnetes Fortbildungsbudget lfd. Jahr

Restmittel am 01.04. jeden Jahres Zuweisung lfd. Jahr
1.350 € 1.440 € 1.600 € volle Zuweisung = 1.440 €
1.350 € 1.440 € 1.800 € reduzierte Zuweisung = 1.240 €
1.350 € 1.440 € 3.100 € keine Zuweisung
2.000 € 2.090 € 1.900 € volle Zuweisung = 2.090 €
2.000 € 2.090 € 2.100 € reduzierte Zuweisung = 1.990 €
2.000 € 2.090 € 5.000 € keine Zuweisung

Die Schulen können also das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden, ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird. Durch die Bündelung von zwei Jahresbudgets können die Schulen Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren bilden. Der Mindestfreibetrag von 1.600 Euro erhöht die Flexibilität für kleine Schulen.