Fragen und Antworten zu Wirtschaft-Politik als Schul- und Studienfach
Mit dem neu konzipierten Fach Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik verfolgt die Landesregierung das Ziel, die ökonomische Bildung in den Schulen als Bestandteil der Allgemeinbildung gezielt zu stärken.
„Wirtschaft-Politik“ soll als Schulfach die ökonomische Bildung als Bestandteil der Allgemeinbildung stärken. Ziel der Landesregierung ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Kenntnissen zur Wirtschaftsordnung und Aspekten der Verbraucherbildung auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg vorzubereiten.„Wirtschaft-Politik“ soll als Schulfach die ökonomische Bildung als Bestandteil der Allgemeinbildung stärken. Ziel der Landesregierung ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Kenntnissen zur Wirtschaftsordnung und Aspekten der Verbraucherbildung auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg vorzubereiten.
„Wirtschaft-Politik“ ist als integratives Fach ausgelegt. Alle drei Teildisziplinen der Sozialwissenschaften – Soziologie, Wirtschafts- und Politikwissenschaften – finden Berücksichtigung. In den Unterricht eingebaut wird das neue Fach mit einer erhöhten Stundenzahl der Gesellschaftslehre. Die Einführung bzw. Neukonzeptionierung geht also nicht zu Lasten anderer Fächer oder Lernbereiche und erfolgt, ohne den Blick für die Wichtigkeit der politischen Bildung der Kinder und Jugendlichen zu verlieren. Politische Bildung hat in den Schulen und im Unterricht weiterhin einen festen Platz. Deswegen formulieren die Kernlehrpläne neben der ökonomischen ebenso die politische Mündigkeit sowie den Erwerb von Demokratiefähigkeit als Hauptziel.
An den Gymnasien ist das neue Schulfach Wirtschaft-Politik bereits mit Beginn des Schuljahres 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9 in der Sekundarstufe I eingeführt worden. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 wurde an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik eingeführt bzw. dessen Stellung im Fächerkanon gestärkt.
Somit werden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aller Schulformen in dem neuen Fach spätestens seit dem Schuljahr 2020/21 unterrichtet. In der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler ökonomische Themen im bestehenden Fach „Sozialwissenschaften“ bzw. „Sozialwissenschaften/Wirtschaft“ weiter vertiefen.
Das bisherige Fach „Sozialwissenschaften“ soll als Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ neu profiliert werden. Künftige Studienanfänger werden ihren „Master of Education“ mit dem Fach „Wirtschaft-Politik“ abschließen. Entsprechend wird die Lehramtszugangsverordnung (LZV) angepasst.
Die Einführung des Faches „Wirtschaft-Politik“ an den Schulen hat Anpassungen bei den jeweiligen Studiengängen für die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte notwendig gemacht.
Die durch das neue Schulfach notwendigen Anpassungen bei den jeweiligen Studiengängen für die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte müssen in die Lehrerausbildung (Lehramtszugangsverordnung) übertragen werden. Dazu soll das bisherige Fach „Sozialwissenschaften“ als Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ neu profiliert werden. Ein Studiengang muss auf die jeweiligen Schulformen und schulischen Jahrgangsstufen und die schulischen Inhalte ausgerichtet sein. Damit wird sichergestellt, dass künftige Lehrkräfte entsprechend den schulischen Anforderungen ausgebildet werden
Ja, Studierende, die das Fach in seiner bisherigen inhaltlichen Ausrichtung studieren, können ihr Studium auch mit einem entsprechenden Abschluss beenden.
Es gilt: Studiengänge, die im Rahmen der bisherigen Ausbildung bereits akkreditiert sind, können bis auf Weiteres weiter angeboten werden. Die in den nächsten Jahren noch zu erwerbenden Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit.
Heutige Studierende der „Sozialwissenschaften“ werden auch in Zukunft noch in den Vorbereitungsdienst an Schulen übernommen. Mit Absolvierung des 2. Staatsexamens erhalten diese Studierenden eine Lehrbefähigung, die auch das schulische Fach „Wirtschaft-Politik“ umfasst.
Es gibt keinerlei dienstrechtliche oder besoldungsrechtliche Konsequenzen. Bereits ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für das Fach „Sozialwissenschaften“ behalten ihre Lehrbefähigung. Sie haben alle nötigen Voraussetzungen, das neue schulische Fach „Wirtschaft-Politik“ fachgerecht zu unterrichten.
Eine weitere Qualifizierung ist nicht notwendig. Unabhängig davon steht allen Lehrkräften die Möglichkeit zur Fortbildung in Bezug auf die aktuellen schulischen Anforderungen offen. Dazu kann das Angebot an sog. Zertifikatskursen genutzt werden; daneben bestehen verschiedene Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung zu speziellen Themen im Bereich „Wirtschaft-Politik“.
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