Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre (vgl. RL DigitalPakt NRW Nr. 6.1). Die Zweckbindungsfrist beginnt mit Ende des jeweiligen Durchführungszeitraums und endet mit Ablauf des fünften darauffolgenden Kalenderjahres.
In Bezug auf die Rückforderung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: