Ganztag in der Sekundarstufe I
Ganztagsschulen der Sekundarstufe I erhalten einen 20%igen Stellenzuschlag, bei einigen Förderschultypen sogar 30 %. Die Schulen können die Stellenzuschläge über das Programm "Geld oder Stelle" teilweise kapitalisieren.
Ganztagsschulen der Sekundarstufe I erhalten einen 20%igen Stellenzuschlag, bei einigen Förderschultypen sogar 30 %. Die Schulen können die Stellenzuschläge über das Programm "Geld oder Stelle" teilweise kapitalisieren. Hierzu ist es erforderlich, dass die Schulträger den Bezirksregierungen zum 30.12. des Vorjahres des jeweiligen Schuljahres einen Antrag vorlegen.
Ähnliches gilt für die pädagogische Übermittagbetreuung in Halbtagsschulen der Sekundarstufe I. Die Schulen können die Mittel in voller Höhe "kapitalisieren". Es gilt das selbe Verfahren wie bei Ganztagsschulen.
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