Gemeinschaftsschule - Grundlagen
Die Gemeinschaftsschulen des Schulversuchs „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ sind durch die Zusammenführung bereits bestehender Schulen entstanden.
Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe sind mindestens vierzügig. Verfügen sie über keine eigene Oberstufe, so sind sie mindestens dreizügig, bieten ebenfalls gymnasiale Standards an und kooperieren mit einer oder mehreren Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wissen so bereits bei der Anmeldung verlässlich, an welcher Schule zukünftig die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann.
Die Gründung von Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Schulversuchs war ein Angebot an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung setzte damit bereits 2010 systematisch auf eine innovative Schulentwicklung von unten. Die Schulentwicklung in NRW folgt damit dem Grundsatz, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte frühzeitig in Veränderungsprozesse einzubinden. Angesichts zurückgehender Schülerzahlen war die Gemeinschaftsschule als Schulversuch für die beteiligten Kommunen eine Möglichkeit, neue Wege im Bereich der regionalen Schulentwicklung zu erproben. Durch die Zusammenführung und konzeptionell-inhaltliche Neuaufstellung bestehender Schulformen bestand die Möglichkeit, ein umfassendes weiterführendes und attraktives Schulangebot vor Ort zu gestalten. Perspektivisch wird so die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und die Eigenverantwortung der Schulen ernst genommen.
Die errichteten Gemeinschaftsschulen sind Vorreiter einer langfristig angelegten Weiterentwicklung des kommunalen bzw. regionalen Schulangebots. Dies setzt nicht nur eine umsichtige lokale Schulentwicklungsplanung voraus, sondern erfordert in vielen Fällen eine abgestimmte interkommunale oder regionale Planung, die von einem breiten regionalen Konsens getragen sein sollte.
Der Schulversuch startete im Schuljahr 2011/12. Die teilnehmenden Schulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Ab 1. August 2020 werden sie als Sekundarschule geführt, wenn sie nur die Sekundarstufe I umfassen. Sofern sie zusätzlich die Sekundarstufe II umfassen, werden sie ab 1. August 2020 als Gesamtschulen geführt. Eine Umwandlung ist auch zu einem früheren Zeitraum möglich. Rechtsgrundlage für den Schulversuch ist §132 Schulgesetz.
Das Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet, und das Ministerium hat einen wissenschaftlichen Beirat bestellt.
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