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Grundsätze zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich

Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag.

Die Begegnungen junger Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Unsere Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. So kann bereits in den Schulen eine Grundlage für ein geeintes und starkes Europa gelegt werden.

Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur „Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich“.

Gefördert werden:

  • grenzüberschreitende schulische Projekte einer nordrhein-westfälischen und einer niederländischen oder einer belgischen Schule zu einem Projektthema,
  • Begegnungsmaßnahmen mit einer Partnerschule im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft,
  • vorbereitende virtuelle Begegnungsmaßnahmen zum Aufbau einer Schulpartnerschaft.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften.