Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Gute Praxis - Sicher schwimmen

[Schule NRW 07/08-19]

Sicher schwimmen können – eine motorische Basiskompetenz und für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Zugang zur Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Und die Fähigkeit bringt noch viel mehr Gutes mit sich: Schwimmen stärkt die Gesundheit, schult die Psyche und ermöglicht es mitunter sogar, zum Lebensretter zu werden.

 (© zaozaa19/Shutterstock.com )
(© zaozaa19/Shutterstock.com )

Die Bedeutung des Schwimmens ist unbestritten. Daher hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, in Anlehnung an den KMK-Beschluss zum Schwimmen aus dem Jahre 2017, spätestens aber am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können soll. Dies bedeutet, dass sich die Kinder möglichst angstfrei und ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen können.

Die Staatskanzlei und das Ministerium für Schule und Bildung haben vor diesem Hintergrund einen umfangreichen Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet, der gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt wird.

Maßnahmen des Aktionsplans

Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden sollen, wie beispielsweise die Anpassung der Lehrpläne. Im Rahmen der nächsten Weiterentwicklung für die Grundschule und die Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen werden die Aussagen zum Schwimmen an die Empfehlungen der KMK von 2017 angepasst. Außerdem wird das Erfolgsprogramm „NRW kann schwimmen!“ in einer neuen Programmphase weiterentwickelt und ausgebaut.

So können künftig zusätzlich zu den Kindern der Klassenstufen 3 bis 6 auch Kinder aus den Klassenstufen 1 und 2 teilnehmen. Bei Bedarf sollen qualifizierte Schwimmassistentinnen und Schwimmassistenten Lehrkräfte an Schulen beim Schulschwimmunterricht vor Ort unterstützen, um eine noch bessere Förderung einzelner Kinder ermöglichen zu können. Für den Aufbau von entsprechenden „Schwimmassistenzpools“ und den Einsatz der Schwimmassistenzen werden interessierten Kommunen, Verbänden und Bünden, die mit Kommunen kooperieren, finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Stärkung des Schwimmunterrichts sind entsprechende Angebote zur Fort- und Weiterbildung: Die bereits bestehenden regionalen Fortbildungsmaßnahmen zum Anfängerschwimmen stoßen bei vielen Lehrkräften aus Grund- und Förderschulen auf großes Interesse. Diese praxisnahen Fortbildungen werden künftig auch Lehrkräften der Sekundarstufe I angeboten werden.

Eine Woche des Schulschwimmens soll interessierten Schulen aller Schulformen und Schulstufen die Möglichkeit geben, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Woche intensiv zu fördern.

Als Pilotprojekt fand in der ersten Juliwoche die erste Schulschwimmwoche in der Stadt Essen statt. Viele Essener Schulen hatten sich für eine Teilnahme angemeldet. In den nächsten Jahren soll die „Woche des Schulschwimmens“ auch auf weitere Kommunen und Kreise ausgedehnt werden.

Nicht zu vergessen ist darüber hinaus der notwendige Austausch mit den Badbetreibern. Gemeinsam mit ihnen wird die Landesregierung erörtern, wie vorhandene Wasserflächen erhalten und für das Schulschwimmen genutzt werden können. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Optimierung beziehungsweise die Effizienzsteigerung bei der Nutzung der Wasserzeiten.

Ausblick

Für die Zukunft sind außerdem ein Schwimm-Kongress im Jahr 2021 sowie eine Evaluation des Aktionsplans vorgesehen. So wird Nordrhein-Westfalen erstmals im Jahr 2022 die Schwimmleistungen der Kinder am Ende der Grundschulzeit erheben. Dabei soll ebenfalls abgefragt werden, ob und in welchem Maße Hindernisse zur Durchführung des Schwimmunterrichtes, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit von Bädern, der Umfang des Unterrichts oder die effektive Schwimmzeit bestehen.

Weitere Informationen: