Häufig gestellte Fragen zur besonderen Lernleistung
Die besondere Lernleistung bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, freiwillig und über den Unterricht hinaus einen besonderen Begabungs- und Interessenschwerpunkt zu verfolgen, sodass ihre wissenschaftspropädeutische Kompetenz erhöht und ihre Selbstständigkeit und Kreativität gefördert werden.
Als fünfte Komponente neben dem ersten bis vierten Abiturfach ermöglicht sie einen individuellen Schwerpunkt in der Abiturprüfung und knüpft an komplexe fachliche und überfachliche Arbeiten von Schülerinnen und Schülern innerhalb oder außerhalb des schulischen Angebots der gymnasialen Oberstufe an. So kann eine besondere Lernleistung beispielsweise aus einer in Wettbewerben, Projektkursen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika erbrachten Leistung erwachsen.
Aufgrund des hohen Gewichts innerhalb der Abiturprüfung kommen nur komplexe Schülerleistungen zur Einbringung als besondere Lernleistung in Frage.
Über die Anerkennung entscheidet die Schulleitung zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase nach Beratung mit der für die Korrektur vorgesehenen Lehrkraft.
Ob und in welchem Umfang der Anspruch an eine besondere Lernleistung erfüllt wird, muss durch die Schulleitung jeweils individuell projektbezogen sowie aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und zusätzlichen Festlegungen der Fachkonferenzen geklärt werden. Ggf. berät in fachlicher Hinsicht unterstützend die obere Schulaufsichtsbehörde.
In Betracht kommen ein umfassender Beitrag aus einem durch die Länder geförderten Schülerwettbewerb, die Ergebnisse eines Projektkurses sowie die Ergebnisse eines individuellen fachlichen oder fachübergreifenden Projekts (ggf. mit außerschulischen Partnern). Auch können besondere Lernleistungen aus selbständig weiterentwickelten Unterrichtsvorhaben erwachsen.
Im Hinblick auf besondere Lernleistungen lassen sich einige allgemeine Aufgabentypen unterscheiden. Möglich sind bei der Bearbeitung komplexer Fragestellungen: empirische Arbeiten, experimentelle Arbeiten, produktorientierte bzw. kreative Arbeiten, theoretisch-interpretierende Arbeiten, theoretisch-analytische Arbeiten.
Über die Zulassung einer besonderen Lernleistung entscheidet die Schulleitung nach individueller Prüfung. Voraussetzung für die Einbringung ist in jedem Fall, dass die vorgesehene Arbeit bzw. wesentliche Bestandteile daraus noch nicht anderweitig im Rahmen des Unterrichts angerechnet wurden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die besondere Lernleistung, als fünfte Komponente der Abiturprüfung, einem Fach zuzuordnen ist, welches außerdem als Abiturfach gewählt wurde. Der eigenständige Charakter der besonderen Lernleistung sollte anhand der Themenformulierung ersichtlich sein.
Falls die Ergebnisse eines Projektkurses die Grundlage für eine besondere Lernleistung bilden sollen, können demnach die beiden Kurshalbjahresnoten des Projektkurses nicht in Block I der Gesamtqualifikation eingebracht werden. Auf dem Zeugnis wird dann lediglich die Teilnahme ausgewiesen. Auch wenn die besondere Lernleistung aus einem Projektkurs erwächst, wird die Note des Projektkurses nicht ohne Weiteres als Beurteilung für die besondere Lernleistung übernommen. Hier fließen zusätzliche Beurteilungskriterien mit ein, z. B. Präsentation, Erläuterung und Diskussion im Rahmen des Kolloquiums.
Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil: der schriftlichen Arbeit / Dokumentation und dem Kolloquium.
Die schriftliche Arbeit / Dokumentation sollte nach von der Schule zu spezifizierenden formalen Konventionen erstellt werden und ca. 30 Textseiten umfassen; bei Gruppenarbeiten erhöht sich der Umfang. Im Einzelfall können weniger als die angegebene Anzahl Textseiten verantwortet werden, abhängig von Schwierigkeitsgrad und Anlage des Themas (z. B. musikalische Interpretation, sportliche Leistung, fachpraktischer Medienbeitrag, naturwissenschaftliches Funktionsmodell). Die wissenschaftspropädeutische Ausrichtung der besonderen Lernleistung sollte das Niveau einer Facharbeit in inhaltlicher und methodischer Hinsicht deutlich übertreffen.
Die schriftliche Arbeit / Dokumentation ist spätestens bis zur Abiturzulassung einzureichen.
Die Dauer des Kolloquiums beträgt in der Regel 30 Minuten. Bei Gruppenarbeiten oder bei Darbietung von Teilen einer Wettbewerbsleistung wird diese Zeit entsprechend verlängert. Das Kolloquium dient der Präsentation der Arbeitsergebnisse, der Überprüfung des fachlichen Verständnisses des gewählten Themas oder Problems sowie der Reflexion verschiedener Erkenntnisperspektiven. Damit orientiert es sich an den in allen Fachlehrplänen ausgewiesenen drei Anforderungsbereichen, wobei der Anforderungsbereich II im Vordergrund steht.
Das Kolloquium findet im Rahmen der Abiturprüfungen statt.
Aufgrund des hohen Gewichts als fünfte Komponente der Abiturprüfung kommen nur komplexe Schülerleistungen zur Einbringung als besondere Lernleistung in Frage.
Zu denken wäre beispielsweise an Platzierungen in einem Bundeswettbewerb, wobei das Erreichen eines bestimmten Platzes oder Preises nicht in allen Fällen notwendige Voraussetzung ist. Auch herausragende Ergebnisse aus Projektkursen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika können die Grundlage zur weiterführenden Ausarbeitung der besonderen Lernleistung bilden.
Die besondere Lernleistung wird nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung korrigiert bzw. durchgeführt und bewertet. So sind beispielsweise eine Erst- und Zweitkorrektur für den schriftlichen Teil sowie ein Fachprüfungsausschuss für den mündlichen Teil vorgesehen.
Das individuelle Arbeitsvorhaben der Schülerin bzw. des Schülers, das der besonderen Lernleitung zugrunde liegt, soll der Wertigkeit eines Kurses über zwei Halbjahre entsprechen.
Für den gesamten Prozess der Erbringung einer besonderen Lernleistung gelten die Prinzipien des selbständigen wissenschaftspropädeutischen Arbeitens. Sie sind auch bestimmend für Beratung, Beurteilung und Bewertung und entscheiden über die Möglichkeit, ob aus einer in Wettbewerben, Projektkursen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika erbrachten Leistung eine besondere Lernleistung erwachsen kann.
Die Gesamtnote für die besondere Lernleistung wird aus den Ergebnissen der schriftlichen Arbeit / Dokumentation sowie des Kolloquiums gebildet.
Ausdrücklich wird in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) für die Gesamtnote keine Gewichtung von schriftlicher Arbeit sowie möglicherweise präsentierten Produkten - z. B. Modellen, Texten, Darbietungen - und Kolloquium vorgenommen, um der Vielfalt möglicher Leistungen gerecht zu werden.
Aus den grundsätzlichen Anforderungen der besonderen Lernleistung - der eigenständigen Bearbeitung eines Themas mit einem Arbeitsumfang, der demjenigen eines zwei Halbjahre umfassenden Kurses entspricht - ergeben sich zwei grundlegende Bewertungsaspekte:
- die Selbständigkeit der Ausführung aller Arbeitsanteile und Arbeitsschritte,
- der hierauf verwendete Arbeitsaufwand.
Bei Wettbewerben im künstlerischen Bereich etwa gilt, dass die besondere Lernleistung in hohem Maße auf der künstlerischen Leistung selbst beruht. Entsprechend der Gewichtung des Arbeitsaufwands überwiegt hier in der Regel die künstlerische Leistung. Dies ist bei der Bildung der Gesamtnote angemessen zu berücksichtigen.
Bei Arbeiten, die in Gruppenarbeit entstanden sind, muss die Leistung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers erkennbar und transparent sein. Im Rahmen von Projektkursen können bereits in der Planungs- und Durchführungsphase individuelle Anteile angelegt werden. Zu beachten ist hier, dass jede Einzelleistung dem hohen Qualitätsanspruch (Umfang von 2 Halbjahreskursen) gerecht werden muss.
Bei Einbringung einer besonderen Lernleistung werden in der Abiturprüfung die Ergebnisse des ersten bis vierten Abiturfachs nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet.
Die Gesamtnote für die besondere Lernleistung geht demnach mit einer 20-prozentigen Gewichtung in das Ergebnis der Abiturprüfung ein.
Schülerinnen und Schüler, die besonders motiviert sind, ihre Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern, um eine besondere Lernleistung zu erbringen, können die dazu erforderlichen Fähigkeiten vor allem in einem Unterricht erwerben, der im Sinne der Richtlinien und Lehrpläne Lern- und Entwicklungsprozesse auf fachlicher und fachübergreifender, methodischer und sozialer Ebene anregt. Ein solcher Unterricht zeichnet sich u.a. durch folgende Merkmale aus:
- Eigenständiges und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten wird im Sinne einer Progression ab der Einführungsphase konsequent eingeübt und im Hinblick auf die angewandten Verfahren stetig reflektiert.
- Im Fachunterricht gelegte fachmethodische Grundlagen und Wissensbestände führen zu sinnvollen fachlich weiterführenden und transferierbaren Fragestellungen.
- Fachübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Veranstaltungen geben Gelegenheit dazu, erlernte Arbeitsmethoden aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen selbständig auf ein komplexeres Problem zu beziehen und ein vertieftes Methodenbewusstsein zu entwickeln.
- Möglichkeiten und Methoden des entdeckend-forschenden Lernens werden auch an außerschulischen Lernorten systematisch erarbeitet und genutzt.
Jede Schule sollte für die Organisation und Begleitung von besonderen Lernleistungen ein nach ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen gestaltetes eigenes Verfahren entwickeln. Folgende Handlungsschritte können dabei als Anregung dienen:
- Information zu formalen Aspekten durch Schulleitung und/oder Oberstufenkoordination
- inhaltliche und methodische Vorbereitung auf besondere Lernleistung durch Anregung und Anleitung in den Kursen der Einführungsphase
- Erhebung des Interesses an einer besonderen Lernleistung zu Beginn der Jahrgangsstufe Q1
- Zuordnung von betreuenden Lehrkräften
- Beratungsgespräche/Zielvereinbarungen zwischen Schülerinnen und Schülern und betreuenden Lehrkräften
- Arbeit an der besonderen Lernleistung und begleitende Beratung im Verlauf der Jahrgangsstufen Q1 und Q2
- formelle Anmeldung der besonderen Lernleistung (spätestens zu Beginn der Jgst. Q2), Zulassung durch die Schulleitung
- Einreichen der schriftlichen Arbeit / Dokumentation (spätestens bis zur Abiturzulassung)
- Korrektur der schriftlichen Arbeit nach Maßstäben und Verfahren des Abiturs (u. a. Erst- und Zweitkorrektur)
- Kolloquium im Rahmen der Abiturprüfungen, abschließende Bewertung der Gesamtleistung
Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich an Wettbewerben teilgenommen haben, sind seitens der Schule auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass ihre Wettbewerbsleistungen als Grundlage für eine besondere Lernleistung dienen können. Gleiches gilt für herausragende Ergebnisse im Rahmen von Projektarbeit.
Lehrerinnen und Lehrer klären in beratenden Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern, in welchem Maß ihre Wettbewerbs- oder Projektergebnisse dem Anforderungsniveau einer besonderen Lernleistung genügen und welche ergänzenden Leistungen ggf. noch zu erbringen sind. Die Entscheidung über das Gesamtsetting trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in Absprache mit der begleitenden Fachlehrkraft.
Das Thema der besonderen Lernleistung soll einem oder mehreren Referenzfächern zuzuordnen sein. Lehrerinnen und Lehrer können den Arbeitsprozess begleiten, im Zentrum aber steht die eigenverantwortliche Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses, seiner Dokumentation und Präsentation.
Die besondere Lernleistung muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schule angemeldet werden.
Die Schülerin oder der Schüler kann bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung von der bereits angemeldeten besonderen Lernleistung zurücktreten. Ein Rücktritt innerhalb des Prüfungsverfahrens ist nicht möglich.
Die rechtliche Grundlage für die besondere Lernleistung bildet § 17 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt). Nähere Informationen bieten ein Merkblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Merkblatt zur besonderen Lernleistung). Auf den Internetseiten der QUA-LiS NRW ist unter anderem eine umfangreiche Broschüre zum Thema zu finden (http://www.schulentwicklung.nrw.de/materialdatenbank/nutzersicht/getFile.php?id=1816).
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