Ich befinde mich in einem Studiengang nach der LPO 2003; bis wann kann ich mein Studium abschließen?
Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befinden, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des LABG 2002 und der LPO 2003 beenden, soweit Sie spätestens vier Semester nach dem Zeitpunkt Ihr Staatsexamen abschließen, zu dem die Regelstudienzeiten für entsprechende Studiengänge nach altem Recht an ihrer Hochschule auslaufen (nähere Erläuterungen unter www.schulministerium.nrw.de/PA1/Aktuell).
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