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Inanspruchnahme von Fachkräften in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen während der Ferien

Nahaufnahme der Hände zweier Personen, die auf einem Tisch ruhen, bzw. Notizen auf Unterlagen machen; im Vordergrund ein Richterhammer sowie eine Messingwaage.

Inanspruchnahme von Fachkräften in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen während der Ferien

Der Hauptpersonalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primus-Schulen hat mit dem Schulministerium NRW eine Regelung zur Inanspruchnahme dieser Beschäftigten während der Ferien geschlossen. 

[Schule NRW 05-24]

Nachdem das Ministerium für Schule und Bildung NRW und die Hauptpersonalräte für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen bereits im Jahr 2022 eine Regelung der Betriebsparteien zur Inanspruchnahme (u.a.) der dort beschäftigten MPT-Fachkräfte in den Ferien getroffen haben, hat sich nun auch der Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Hauptpersonalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primus-Schulen dieser Regelung angeschlossen. Damit besteht nun für diese MPT-Fachkräfte aller Schulformen hierzu Rechtssicherheit.

Regelung der Betriebsparteien Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primus-Schulen