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Individuell und passgenau fördern mit Bildungsgutscheinen

Zwei Kinder arbeiten in einer Lerngruppe zusammen mit einer Lehrerin.

Individuell fördern mit Bildungsgutscheinen

Sehr begehrt: Die neuen Bildungsgutscheine im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“ werden gut angenommen. Im Interview beantwortet Engelbert Sanders vom Ministerium für Schule und Bildung die wichtigsten Fragen.

[Schule NRW 01-22]

Die Covid19-Pandemie hat den Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen viel abverlangt. Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ will das Land mit finanzieller Unterstützung des Bundes helfen, entstandenen Benachteiligungen und Lern- und Bewegungsdefiziten zu begegnen.

Zu den „Extra-Angeboten“ aus dem Programm „Ankommen und Aufholen“ gehören auch die Bildungsgutscheine. Sie sind ein weiterer wichtiger Baustein zur individuellen Förderung: Ergänzend zur schulischen Förderung ermöglichen sie es, mithilfe der Angebote verschiedener Bildungsanbieter individuell und passgenau pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen. Das große Interesse an den Bildungsgutscheinen von Seiten der Schulen, der Schulträger und der Bildungsanbieter zeigt schon jetzt, wie hoch die Motivation ist, denjenigen Schülerinnen und Schülern zu helfen, die in der Pandemie besonders gelitten haben.

Insgesamt rund 50 Millionen Euro stehen im Rahmen der individuellen Förderung in Form von Bildungsgutscheinen für einzelne Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der finanzielle Gegenwert eines einzelnen Bildungsgutscheins beträgt 200 Euro.

Wichtig ist, dass dieses Unterstützungsangebot auch dort ankommt, wo es benötigt wird. Die Bildungsgutscheine werden von den Schulträgern an die Schulen ausgegeben und die Lehrkräfte geben die Gutscheine dann an einzelne Schülerinnen und Schüler weiter. Der Bildungsgutschein berechtigt die Schülerin oder den Schüler dazu, insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen.

Das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert die Umsetzung des Aktionsprogramms Ankommen und Aufholen.

 

Wie kommen die Bildungsgutscheine zu den Schülerinnen und Schülern?

Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Bildungsgutscheine in ihren Schulen. Vor Ort wählen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler aus, die sie für dieses Angebot als besonders geeignet erachten.

Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, das von der Schule ausgefüllt, gedruckt, gestempelt und unterschrieben wird. Dieses ausgestellte Dokument wird von den Schülerinnen und Schülern dem ausgewählten Bildungsanbieter ausgehändigt. Auf diese Art und Weise wird der Bildungsgutschein dann eingelöst.

 

Und wie wird sichergestellt, dass die Bildungsgutscheine da ankommen, wo sie gebraucht werden?

Ja, das ist eine sehr wichtige Frage. Die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen kennen die Kinder und Jugendlichen, die sie unterrichten. Sie wissen, wer gut mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann.

Wir sind sicher, dass es richtig ist, dass vor Ort entschieden wird, wer einen Bildungsgutschein erhält. Vor Ort entscheiden, das bedeutet nicht nur entscheiden in der jeweiligen Schule, das bedeutet auch entscheiden in der jeweiligen Kommune beziehungsweise beim jeweiligen Schulträger. Die Schulträger wissen, dass und wie sich ihre Schulen vor Ort unterscheiden und welche unterschiedlichen Bedarfe es dort gibt. Schulträger nutzen ihr Wissen, um die Bildungsgutscheine gerecht und nach Bedarf auf ihre Schulen zu verteilen. Schulen und Schulträger arbeiten dabei Hand in Hand. Dieses dezentrale Vorgehen und das Vertrauen auf die Expertise vor Ort sichern die passgenaue Verteilung der Bildungsgutscheine. Wir setzen auf die starke Allianz aus Schulträgern und Schulen.

Portrait des MSB-Mitarbeiters Engelbert Sanders

Inwiefern können die Lehrkräfte dazu beitragen, dass die Bildungsgutscheine sinnvoll genutzt werden?

Die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer ist ganz zentral, weil sie die Schülerinnen und Schüler dazu beraten, für welches Fach, für welches Thema oder welche Kompetenz sie den Bildungsgutschein nutzen sollen. Die Lehrkraft trägt auf dem Bildungsgutschein ein, was genau in der individuellen Förderung vom Bildungsanbieter mit der Schülerin oder dem Schüler gelernt werden soll. Lehrkräfte können auch dabei unterstützen, Fördergruppen zu bilden. Sie können zum Beispiel entscheiden, dass es sinnvoll ist, Bildungsgutscheine vor allem für ein bestimmtes Fach zu vergeben.

Während der Laufzeit der Maßnahme – also in der Zeit, in der die zehn Lerneinheiten beim Bildungsanbieter stattfinden – motivieren die Lehrkräfte die Kinder und Jugendlichen, tatsächlich zu den Bildungsanbietern gehen. Das ist wichtig, damit die vorgesehene Förderung auch wirklich bei den Kindern und Jugendlichen greifen kann. Das Verteilen der Gutscheine ist ja kein Selbstzweck. Wer das Angebot nicht wahrnehmen möchte, sollte den Gutschein anderen überlassen.

 

Welche Bildungsanbieter sind zugelassen?

Wir haben bereits Mitte Dezember erste Kontaktdaten von registrierten und geprüften Bildungsanbietern veröffentlicht. Anfang Januar wurde die Liste zuletzt aktualisiert und enthält derzeit bereits 422 Einträge. Die Liste wird weiter fortgeschrieben. Bildungsanbieter können zum Beispiel Nachhilfeinstitute und Nachmittagsschulen sein, aber auch Vereine, Stiftungen, Anbieter für Teilhabeassistenz, Schulbegleitung und Inklusionshilfe und Einzelunternehmer, wie zum Beispiel selbstständige Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten. Die Möglichkeiten sind hier so vielfältig und unterschiedlich wie die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler an den unterschiedlichen Schularten und -formen.

Bildungsanbieter müssen einen Rahmenvertrag mit dem Ministerium für Schule und Bildung schließen. Aktuell sind wir dabei, Unterlagen derjenigen zu prüfen, die für dieses Programm zugelassen werden wollen. Wir freuen uns sehr, dass schon so viele Bildungsanbieter ihre Unterlagen eingereicht haben.

 

Welche Voraussetzungen müssen die Bildungsanbieter erfüllen?

Bildungsanbieter müssen einen Rahmenvertrag mit dem Ministerium abschließen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Vertrag regelt zum Beispiel, dass die Bildungsanbieter nur geeignetes und qualifiziertes Personal für die individuelle Förderung einsetzen dürfen. Wichtig ist auch, dass die Anbieter Erfahrung mit der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern haben. Und die Bildungsanbieter verpflichten sich, die individuelle Förderung in geeigneten Räumlichkeiten durchzuführen. Das beinhaltet auch die strikte Einhaltung von Hygienekonzepten – Abstand, Lüften und so weiter.

Privatpersonen können nicht als Bildungsanbieter zugelassen werden. Wer es genauer wissen möchte, kann sich den Rahmenvertrag, den die Bildungsanbieter mit dem Ministerium abschließen, hier ansehen, die Datei heißt „21-11-26 Rahmenvereinbarung Bildungsgutscheine.pdf“.

 

Das Interview führte Schule NRW.

Engelbert Sanders ist Leiter des Referates 413 im Ministerium für Schule und Bildung.