Dachmarke Bildungsportal NRW
Lehrerin sitzt neben einer Schülerin vor einem geöffneten Ringbuch und erklärt etwas.

Individuelle Förderung

Individuelle Förderung bezieht sich auf alle Schülerinnen und Schüler. Dabei zielt individuelle Förderung auf die optimale Gestaltung individueller Lernprozesse, damit der Lerngewinn für die Schülerinnen und Schüler so groß wie möglich ist.

Basis dafür ist § 1 des Schulgesetzes NRW „Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung“:

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

Eine systematische und systemische individuelle Förderung verfolgt pädagogische und fachliche Grundsätze, die es den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen auszubauen. Lehrkräfte, multiprofessionelle Teams und Schulen, die dem Leitbild der individuellen Förderung folgen, können in Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen.

Individuelle Förderung beabsichtigt die Ermöglichung von erfolgreichen Lernprozessen. Individualisierung zielt ebenso auf einen Bedarf an Kompensation wie auf besondere Begabungen. Damit das gelingt, sollte sich die Unterrichtsgestaltung zirkulär an den drei Phasen „Diagnose“, „Förderung“ und „Evaluation“ orientieren:

  1. Diagnose bei individueller Förderung ist ein systematischer, kriterienorientierter und in der Regel methodengeleiteter Prozess, der Lernstände, Stärken und Schwächen von Schülern identifiziert, um passgenaue Lernangebote zu planen.
  2. Förderung im Unterricht berücksichtigt in diesem Rahmen unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Interessen und Fähigkeiten, um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
  3. Die Evaluation beabsichtigt eine Passung zwischen Lernangeboten und individuellen Lernvoraussetzungen, um Unter- oder Überforderung zu vermeiden. Hierfür stehen Lehrkräften sowie weiterem pädagogischen Personal vielzählige Möglichkeiten zur Verfügung. Gängige Methoden sind schriftliche Feedbackbögen, mündliche Befragungen, Lerntagebücher, Beobachtungsbögen sowie digitale Tools (zum Beispiel die digitale Auswertung individueller Beobachtungsbögen).