Individuelle Förderung
Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, im Schulsystem jeder Schülerin und jedem Schüler unabhängig von der Herkunft die Nutzung und Entfaltung der individuellen Potenziale und Chancen zu ermöglichen. Dies soll über eine „Individuelle Förderung“ erreicht werden, die das pädagogische Grundprinzip aller Schulen in Nordrhein Westfalen (NRW) ist.
Basis dafür ist § 1 des Schulgesetzes NRW „Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung“:
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.
(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.
Eine systematische und systemische individuelle Förderung verfolgt pädagogische und fachliche Grundsätze, die es den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen auszubauen. Lehrkräfte, multiprofessionelle Teams und Schulen, die dem Leitbild der individuellen Förderung folgen, können in Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen.
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