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Schülerin mit Rucksack und Ukraine-Flagge

Informationen für ukrainische Lehrkräfte

Der Einsatz ukrainischer Lehrkräfte soll insbesondere dazu beitragen, die nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Kinder und Jugendliche beim Ankommen und der Integration in ihrer neuen Schule individuell zu begleiten. 

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen möglichst schnell und flexibel eine gelingende Integration sowie eine erfolgreiche Fortsetzung ihrer Bildungsbiographie zu ermöglichen. Hierbei können auch ukrainische Lehrkräfte mitwirken, die eine Tätigkeit an Schulen in Nordrhein-Westfalen aufnehmen.

Die Einstellung ukrainischer Lehrkräfte ist möglich im Rahmen bestehender Regelungen bzw. Erlasse als Lehrkraft (§ 57 SchulG) oder als sonstiges (sozial)pädagogisches Personal (§ 58 SchulG) mit den entsprechenden Aufgaben.

Bewerbung

Für welche Tätigkeiten kann ich mich bewerben?
Eine Einstellung ist möglich als Lehrkraft oder als sonstiges (sozial)pädagogisches Personal mit den entsprechenden Aufgaben. Der Einsatz soll insbesondere dazu beitragen, die nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Kinder und Jugendlichen beim Ankommen und der Integration in ihrer neuen Schule individuell zu begleiten. 

Wer kann sich bewerben?
Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen bewerben, die eine Lehramtsbefähigung (Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst) in Deutschland oder im Ausland erworben haben, als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.

Welche sprachlichen Kenntnisse muss ich mitbringen?
Die Tätigkeit setzt in der Regel deutsche Sprachkenntnisse voraus und wird in Absprache mit der beteiligten Schulleitung konkretisiert. Alternativ können auch nachgewiesene englische Sprachkenntnisse die Voraussetzungen erfüllen.

Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zur Tätigkeit im nordrhein-westfälischen Schuldienst finden Sie im Informationsblatt für ukrainische Bewerberinnen und Bewerber der Landesstelle Schulische Integration der Bezirksregierung Arnsberg

Stellenportal

Im Onlineportal www.verena.nrw.de finden Sie Stellenausschreibungen von Schulen, an denen Bildungsangebote für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft gestaltet werden. In den Stellenausschreibungen sind Kontaktdaten und nähere Angaben zur geplanten Tätigkeit an der jeweiligen Schule enthalten.

(Stellen suchen → Fächer/Berufsgruppe/Schulformgruppe → Suche nach: Unterstützung Geflüchteter).

Beratung

In der Landesstelle Schulische Integration ist eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, um ukrainischen Lehrkräften und anderen Mitarbeitenden an den Bildungsangeboten für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft eine Beratung und begleitende Qualifizierung anzubieten.

Die Koordinierungsstelle ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse lasi.nrw[at]bra.nrw.de (lasi[dot]nrw[at]bra[dot]nrw[dot]de).

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/landesstelle-schulische-integration/ukrainische-lehrkraefte