Internationaler Austausch
Internationaler Schüleraustausch soll auch in Zeiten von Corona ermöglicht und gefördert werden. Aus diesem Grund können Schulen ab sofort Anträge für virtuelle Maßnahmen mit Israel, Palästina, Polen, den Niederlanden und Belgien stellen und eine Förderung in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten.
[Schule NRW 03-21]
Durch die Corona-Pandemie mussten zahlreiche internationale Begegnungen von Schülerinnen und Schülern abgesagt werden. Auch für das Jahr 2021 ist bis auf Weiteres mit Einschränkungen zu rechnen. So sind Schulfahrten ins Ausland bis zu den Sommerferien nicht möglich. Auch zahlreiche andere Länder haben die Möglichkeit von Reisen ins Ausland eingeschränkt oder untersagt.
Trotz aller Schwierigkeiten haben viele Schulen kreative Wege gefunden, bestehende internationale Kontakte und Freundschaften auch in dieser herausfordernden Zeit zu pflegen und haben dazu auch virtuelle Projekte gestartet. Virtuelle Treffen können eine reale Begegnung nicht ersetzen, die Vorteile dieser neuen Art der Begegnung ist nicht von der Hand zu weisen. Es entstehen keine Reisekosten und in vielen Fällen treffen sich die Schülerinnen und Schüler virtuell häufiger, als es mit langer Anreise und vielen Vorbereitungen möglich wäre.
Auch in Zeiten von Corona ist der Landesregierung ein Anliegen. die wichtige internationale Arbeit der Schulen zu unterstützen. Um die Online-Kommunikation auszubauen und gemeinsame Projekte virtuell umsetzen zu können, hat das Land Nordrhein-Westfalen die bestehenden Landesprogramme erweitert. Im Rahmen von Schulpartnerschaften werden nun sowohl reale Schulbegegnungen und vorbereitende Besuche von Lehrkräften als alternativ auch virtuelle Maßnahmen mit Israel, Palästina, Polen, den Niederlanden und Belgien gefördert.
Schulen in Nordrhein-Westfalen können daher ab sofort über die Fördervereine bis zu 1.000 Euro beantragen. So können entstehende Kosten wie zum Beispiel für die Buchung virtueller Räume oder Videokonferenzsysteme, für die technische Ausstattung, wie Kameras, VR-Brillen oder Lautsprecher, für Projektmaterialien und Versandkosten, wenn beispielsweise ein Paket an die Partnerschule im Ausland versandt werden soll, mit finanziert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 43.03 – Internationaler Austausch – gern zur Verfügung. Informationen zu den Landesprogrammen und zum Antragsverfahren sind hier abrufbar:
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/internationaler_austausch/Schulpartnerschaften.html
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