Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wie das konkret aussieht?
Wir sind flexibel Flexible Arbeitszeit
Im Ministerium ist die flexible Arbeitszeit eingeführt. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen oder tariflichen Regelungen innerhalb des bestehenden Arbeitszeitrahmens von 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr über Lage und Dauer der individuellen täglichen Arbeitszeit weitgehend selbst zu entscheiden. Sofern dienstlich vertretbar, ist es zum Beispiel möglich, die Arbeitszeit für familiäre Verpflichtungen oder private Termine zu unterbrechen. Dazu wurde mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit allen Beschäftigten in Bezug auf ihre Arbeitszeit gewährleistet.
Wir gestalten Teilzeit vielfältig Individuelle Arbeitszeitmodelle bei Teilzeitbeschäftigung
Im Rahmen von Teilzeitbeschäftigung können individuelle Teilzeitmodelle vereinbart werden, die an die familiären und dienstlichen Erfordernisse angepasst sind. Auch die Länge und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage, können unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten individuell gestaltet werden. Mit diesen Arbeitszeitmodellen sind vielfältige Lebensumstände zu verwirklichen (z.B. eine Tätigkeit während der Elternzeit oder eine Teilzeit nach einer Beurlaubung zur Betreuung von Kindern bzw. eine Teilzeit oder Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen).
Wir arbeiten vor Ort und im Homeoffice Mobile Arbeit
Arbeiten mit kurzen Wegen und Flexibilität? Das lässt sich mit großzügigen Regelungen zur mobilen Arbeit gut vereinbaren. Im MSB arbeiten Sie zum Teil vor Ort im Ministerium, zum anderen Teil können Sie auf Wunsch von zu Hause arbeiten. Damit das auch funktioniert, muss Ihre Arbeit natürlich für ein Homeoffice geeignet sein. Nach einer Einarbeitungszeit von drei Monaten, haben die meisten Beschäftigten des Hauses die Möglichkeit, bis zu 60 % ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit von zu Hause aus zu arbeiten.
Damit Sie während dieser Zeit mit Ihren Kolleginnen und Kollegen vernetzt sind und alle Arbeiten erledigen können, verfügen wir über eine moderne IT-Ausstattung mit Videokonferenzsystemen und digitalen Tools.
Wir nehmen Familie wichtig
- Sonderurlaub
Nach der Elternzeit können Sie für die Betreuung Ihrer Kinder eine Beurlaubung ohne Bezüge in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für eine Beurlaubung zur Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen.
Bei einer Erkrankung des eigenen Kindes oder bei der Notwendigkeit der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, besteht in einem bestimmten Umfang sogar ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung bzw. der Bezüge.
- Kostenlose Beratungsangebote
Unsere Beschäftigten können kostenfrei Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Fragen der Organisation von Kinderbetreuung - einschließlich Informationen zu Elternzeit und Elterngeld sowie Angeboten für Ferienmaßnahmen und der Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen.
Regelmäßige hausinterne Vortragsveranstaltungen informieren zu diesen Themen.
Unterstützung können Sie außerdem durch ein kostenfreies Angebot zu einer externen psychosozialen Beratung erhalten, die vertraulich und anonym Hilfestellungen bei persönlichen Problemen und Krisen, u.a. in Partnerschaft, Ehe und Familie gibt.
- Kinderbetreuung
Für die Sommerferien besteht für Kinder (3 – 12 Jahre) der MSB-Beschäftigten die Möglichkeit, an dem organisierten Betreuungsangebot „NRW-Kids“ und externen Betreuungsangeboten teilzunehmen. Dazu übernehmen wir einen Anteil an den organisatorischen Gemeinkosten.
Nehmen Sie an dienstlich veranlassten Fortbildungsveranstaltungen teil, übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Kinderbetreuungskosten für diese Zeit.
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