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Kultusministerkonferenz

Kultusminister-Konferenz

Die KMK stellt mit ihren getroffenen Verabredungen trotz der jeweiligen einzelnen Länderzuständigkeiten auch für die Schul- und Bildungspolitik in NRW eine wichtige Grundlage dar.

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(c) KMK

In der im Jahr 1948 gegründeten Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder der 16 Länder zusammen.

Im Rahmen von Beschlüssen, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen soll so trotz der jeweiligen Zuständigkeit der Länder etwa in der Schulpolitik ein vergleichbarer verbindlicher Rahmen ermöglicht werden, der die gegenseitige Anerkennung und die Vergleichbarkeit bei Schulabschlüssen sicherstellt und damit eine Mobilität über Ländergrenzen hinweg ermöglicht.

Damit stellen die von der Kultusministerkonferenz getroffenen Verabredungen trotz der jeweiligen einzelnen Länderzuständigkeiten und dem damit einhergehenden Gestaltungsrahmen auch für die Schul- und Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Grundlage dar.

 

In der Folge werden einige zentrale Dokumente bereitgestellt, die von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurden und damit auch für die nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie die Lehrkräfte eine wichtige Rolle einnehmen:

Die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ wurde von der Kultusministerkonferenz am 15.10.2020 beschlossen. Sie ist am 09.02.2021 in Kraft getreten und hat ist an die Stelle des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“ (sog. Hamburger Abkommen) vom 28. Oktober 1964 i. d. F. vom 14. Oktober 1971 getreten.

Ziel der überwiegend für den Bildungsbereich zuständigen 16 Länder ist es, mit der neuen Ländervereinbarung im Rahmen des föderalen Staatsaufbaus zugleich noch stärker ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachzukommen. So sollen im Rahmen der Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines modernen Bildungswesens gemeinsam die Qualität und Transparenz des Bildungswesens gesteigert, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessert und die Mobilität für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gesichert werden.

Flankiert werden die grundsätzlichen Festlegungen der „Ländervereinbarung“ durch sogenannte „Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“, die ebenfalls am 15.10.2020 vom Plenum der Kultusministerkonferenz beschlossen wurden und in den kommenden Jahren Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Damit sollen die länderübergreifenden Ziele von mehr Qualität, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität nachhaltig unterstützt werden.

Mit der „Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ wurde gemäß Art.9 – der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ zunächst befristet eine Kommission eingerichtet, die eine interdisziplinäre und längerfristige systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie einnehmen soll. Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Sitz der Kommission ist Bonn in Nordrhein-Westfalen.