Lehren und Lernen auf Distanz
Auch im Januar gelten Einschränkungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen. In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage ist ein Präsenzunterricht nicht möglich, die Schulen erteilen ihren Unterricht derzeit in Distanz.
[Schule NRW 01-21]
Bundesweit haben wir es weiterhin mit einem kritischen Infektionsgeschehen zu tun. Am 5. Januar haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin getagt und gemeinsam über neue Maßnahmen entschieden, um eine Ausweitung der Pandemie zu verhindern. In Anbetracht der aktuellen Lage müssen auch die Schulen einen konsequenten Beitrag zur Bekämpfung von Covid-19 leisten. Leider ist dies effektiv meist nur über konkrete Kontaktbeschränkungen umzusetzen.
Ein Präsenzbetrieb ist demnach bis Ende des Monats an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen nicht möglich. In allen Schulformen, Jahrgangsstufen, auch in den Abschlussklassen, wird seit dem 11. Januar Distanzunterricht erteilt. Mit dieser einheitlichen Umstellung wird eine Doppelbelastung der Lehrkräfte vermieden; sie können sich nun auf die Vorbereitung und Umsetzung des Distanzunterrichts konzentrieren, ohne parallel ihren Präsenzunterricht organisieren zu müssen.
Diese Regelung bildet damit die Grundlage für einen möglichst hochwertigen Distanzunterricht.
Für Kinder der Klassen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, oder bei denen die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung vorliegt, bieten alle Schulen seit Montag ein Betreuungsangebot an. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens wird in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten gegebenenfalls auch in höheren Jahrgängen eine Betreuung sichergestellt.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Regelungen bis zum 31. Januar 2021.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einmal einen Überblick über alle Informations- und Unterstützungsangebote des Ministeriums für Schule und Bildung in der aktuellen Corona-Lage geben:
Informations- und Unterstützungsangebote des Ministeriums für Schule und Bildung in der aktuellen Corona-Lage
- Schulmail vom 7. Januar 2021: Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021
- Fragen und Antworten zur Betreuung während der Aussetzung des Präsenzunterrichts vom 11. bis 31. Januar 2021
- Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG
- FAQ: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten
- Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg
- Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
- Didaktische Hinweise für das Lernen auf Distanz
- QUA-LiS NRW: Digitale Unterrichtsvorhaben und Praxisbeispiele
- LOGINEO NRW
- EDMOND NRW
- learn:line NRW
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