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„Du bist nicht allein!“

In Nordrhein-Westfalen startet Ende September 2020 unter dem Motto „Du bist nicht allein!“ eine Öffentlichkeitskampagne zur psychosozialen Prozessbegleitung.

In Nordrhein-Westfalen startet Ende September 2020 unter dem Motto „Du bist nicht allein!“ eine Öffentlichkeitskampagne zur psychosozialen Prozessbegleitung.

Eine junge Frau tröstet ein Mädchen, beide sitzen auf dem Boden, die eine hat den Arm um die andere gelegt.
© imago/Westend61

Die Begleitung ist zum 1. Januar 2017 zur Unterstützung von - vor allem besonders belasteten - Opfern im Strafverfahren eingeführt worden. Sie kann wesentlich dazu beitragen, Verletzte im Strafverfahren zu stabilisieren. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter sind speziell ausgebildete Personen, die Verletzten einer Straftat qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung anbieten. Sie erleichtern das Verständnis für die Abläufe im Strafverfahren und bieten Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung. Die Prozessbegleitungen informieren über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren, begleiten zu den Vernehmungen, betreuen während der Wartezeiten und helfen bei der Bewältigung von Ängsten und möglichen Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren. Die Begleitung umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren vor, während und nach der Hauptverhandlung. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter dürfen bei Vernehmungen des Opfers (auch bei der Polizei) und während der Hauptverhandlung anwesend sein.

Das Recht, sich auf diese Weise begleiten zu lassen, hat seit Januar 2017 jede und jeder Verletzte einer Straftat. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung, die Kosten trägt dann die Staatskasse. Dazu muss ein Antrag auf Beiordnung beim zuständigen Gericht gestellt werden. Eine solche Beiordnung kommt insbesondere bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten in Betracht, eine hervorgehobene Zielgruppe sind minderjährige Verletzte.

In Nordrhein-Westfalen stehen mehr als 150 anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter zur Unterstützung der Verletzten bereit.

Zentrales Element der Kampagne wird die von dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellte Website www.nichtallein.nrw.de sein.

Auf die Website aufmerksam machen sollen insbesondere ein Poster und Postkarten. Um Kinder im Vor- und Grundschulalter altersgerecht zu informieren, steht zudem ein Kinderbüchlein mit gezeichneten Motiven zur Verfügung. Für Erwachsene gibt es eine Infobroschüre und Material in einfacher Sprache. Die Materialien können kostenlos im Internet unter https://broschueren.justiz.nrw bestellt werden.