Schulpolitik aktuell - Masterplan Grundschule – Baukasten zur Weiterentwicklung der Grundschulen
Die Grundschulen legen das Fundament für eine gelingende Bildungsbiografie. Die Bildungsstudien der vergangenen Jahre haben jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es gerade im Bereich der Vermittlung von Grundfertigkeiten wie Lesen und Rechnen, aber auch Schreiben großen Handlungsbedarf gibt. Darum hat die Landesregierung beschlossen, mit einem Masterplan die Grundschulen durch eine deutliche Profilierung zu stärken.
Unsere Grundschulen legen das Fundament für eine gelingende Bildungsbiografie. Die Bildungsstudien der vergangenen Jahre haben jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es gerade im Bereich der Vermittlung von Grundfertigkeiten wie Lesen und Rechnen, aber auch Schreiben großen Handlungsbedarf gibt. Auch deshalb hat die Landesregierung beschlossen, mit einem Masterplan die Grundschulen durch eine deutliche Profilierung zu stärken. Den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen steht mit dem Masterplan Grundschule ein Baukasten aus personellen, fachlichen sowie strukturellen Maßnahmen zur Verfügung. Er umfasst sieben Handlungsfelder, in denen die Aspekte Qualitätsstärkung und Unterstützung der Schulen verzahnt werden. Allen Aspekten schulischer Qualität liegt immer dabei auch der Aspekt der Unterstützung der Lehrkräfte zu Grunde.
1. Handlungsfeld: Unterricht – Auf das Wesentliche konzentrieren, fachliches Lernen stärken
Zur Stärkung der Fachlichkeit in den Fächern Deutsch und Mathematik wurden im Kontext des Masterplans Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet.
Um in der Schuleingangsphase künftig mehr Zeit für individuelle Förderung vor allem in den Kernfächern zu haben, wird der Beginn des Englischunterrichts ab dem Schuljahr 2021/22 auf Klasse 3 verlagert. Gleichzeitig wird das Stundenvolumen für das Fach Englisch in Klasse 3 und 4 erhöht. Damit können die Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4 unverändert bleiben.
Zur Stärkung der Unterrichtsqualität werden derzeit die Lehrpläne weiterentwickelt. Die neuen Lehrpläne sollen zum Schuljahr 2021/22 in Kraft treten. Zur Implementation dieser erhalten die Schulen einmalig einen zusätzlichen Pädagogischen Tag.
2. Handlungsfeld: Übergänge gelingend gestalten
In besonders begründeten Fällen soll in Zukunft auf Antrag der Eltern am Ende des ersten Schulbesuchsjahres über den Verbleib in der Klasse 1 entschieden werden können.
Darüber hinaus können bereits jetzt schulpflichtige Kinder um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe (auch präventiver Art) vorliegen.
Im Rahmen der neuen Lehrpläne soll eine Stärkung des Übergangs in die weiterführende Schule vorgenommen werden.
3. Handlungsfeld: Ganztag – Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Mit dem Ziel, für viele Familien eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, soll das Ganztagsangebot qualitativ gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch die Teilnahmeregelungen sind bereits flexibilisiert worden. Denn der Ganztag muss in Einzelfällen so flexibel gestaltet sein, dass grundlegende Interessenskonflikte vermieden werden. Daher wurde mit einer Konkretisierung des Ganztagserlasses am 16. Februar 2018 Rechtssicherheit für die Teilnahme von Kindern in der OGS geschaffen, die regelmäßig an außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen möchten, z.B. in einer Musikschule, einem Sportverein oder einer Jugendgruppe. Auch regelmäßige familiäre Anlässe werden von dieser Regelung erfasst.
4. Handlungsfeld: Personelle Rahmenbedingungen gezielt verbessern
Um eine bessere personelle Ausstattung der Grundschulen zu erreichen, hat die Landesregierung - neben anderen Maßnahmen zur Personalgewinnung - zusätzliche Studienplätze geschaffen (700 für das Lehramt an Grundschulen, 750 für die Sonderpädagogische Förderung).
Auch die Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sollen nach dem Ausbau von 593 auf 1.750 Stellen zwischen 2017 und 2020 nun schrittweise auf 3.000 Stellen ausgebaut werden.
5. Handlungsfeld: Sächliche Rahmenbedingungen
Der Bund und das Land stellen ein breites Spektrum von finanziellen Förderungen im Schulbereich für Städte, Gemeinden und Kreise zur Verbesserung der Schul- und Bildungsinfrastruktur bereit. Dazu zählen z. B. die Schul- und Bildungspauschale oder der DigitalPakt (u. a. Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte).
6. Handlungsfeld: Gemeinsames Lernen wohnortnah ermöglichen
Als Voraussetzung für das Gemeinsame Lernen, das wohnortnah umgesetzt werden soll, gelten künftig in der Grundschule festgesetzte, zentrale Qualitätskriterien. Zu diesen gehören u. a. ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung, die Verankerung von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung im Kollegium sowie eine systematische Fortbildung des Kollegiums. Ziel ist, dass perspektivisch möglichst viele Grundschulen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung fest im Kollegium haben und durch zusätzliche Fachkräfte aus anderen Berufsgruppen unterstützt werden.
7. Handlungsfeld: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen und deren Lehrkräfte
Die Grundschulen sollen eine wirksame Unterstützung erhalten, dazu zählt auch die Entlastung des Personals u.a. durch ein computergestütztes Programm zur Auswertung von VERA 3. Zur Stärkung der Schulleitungen sollen künftig alle Grundschulen eine Stelle für eine Konrektorin bzw. einen Konrektor erhalten. Zudem werden die Schulverwaltungsassistenzen ausgeweitet. Darüber hinaus sollen erstmalig Beförderungsmöglichkeiten in der Grundschule außerhalb von Schulleitungsämtern geschaffen werden.
Die Landesregierung verfolgt mit dem Masterplan Grundschule das Ziel, diese Schulform professionell und zukunftsfähig weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung des Sozialraumes gute Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse zu schaffen. Dabei steht das Leitbild einer starken Grundschule im Mittelpunkt.
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