Erinnern ist lebendig! Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten
Seit Mai 2018 fördert das Schulministerium Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten im In- und europäischen Ausland. Damit unterstützt das Land die konkrete Auseinandersetzung mit den Spuren des Holocausts und den vielfältigen Formen des Erinnerns und Gedenkens.
Zum 75. Mal jährt sich in diesem Jahr das Ende des Zweiten Weltkriegs und damit der nationalsozialistischen Diktatur. Ein Jahrestag, der die Erinnerung an die schrecklichste Zeit der deutschen Geschichte in der gesamten Gesellschaft stärken kann. Auch für die historisch-politische Bildung an unseren Schulen ist diese Erinnerung fundamental – nicht nur in diesem Jahr.
Verantwortung für lebendige Erinnerungskultur
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wenn sich Schülerinnen und Schüler aktiv erinnern, verbindet sich unsere schreckliche Vergangenheit in der Gegenwart mit der Hoffnung auf und dem Engagement für ein „Nie wieder“ in der Zukunft. Nordrhein-Westfalen nimmt deshalb seine Verantwortung für eine lebendige Erinnerungskultur sehr ernst. Die Schulen im Land leisten einen wichtigen Beitrag gegen das Vergessen der Gräueltaten der Nazi-Diktatur. Für mich hat jede Generation die Verpflichtung, vor unserer Geschichte nicht die Augen zu verschließen und immer wachsam zu sein. Die Schulen wissen um ihre Verantwortung und arbeiten intensiv daran, den Schülerinnen und Schülern als Mahnung und aus Verantwortung für die Zukunft die schreckliche Dimension des Holocausts vor Augen zu führen.“
Der Nationalsozialismus und die in seinem Namen von Deutschen und ihren Verbündeten begangenen Verbrechen sind obligatorischer Lerninhalt in Nordrhein-Westfalen. Die Einzigartigkeit dieser Verbrechen wird nicht nur im Geschichtsunterricht, sondern auch in anderen Fächern, fächerübergreifend und über die Schule hinaus thematisiert. Schulen in Nordrhein- Westfalen zeichnen sich über ein vielfältiges Engagement im Bereich der Erinnerungskultur aus, zum Beispiel durch gemeinsame Projekte mit Gedenkstätten, Archiven und Museen. Die Initiative Bildungspartner NRW unterstützt sie dabei.
Unterstützung durch das Land für konkrete Auseinandersetzung mit der Vergangenheit
Historisch-politische Bildung findet auch an den Orten des historischen Geschehens selbst statt. Seit Mai 2018 fördert das Schulministerium Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten im In- und europäischen Ausland. Damit unterstützt das Land die konkrete Auseinandersetzung mit den Spuren des Holocausts und den vielfältigen Formen des Erinnerns und Gedenkens. Die Ziele und Fahrtenkonzepte können dabei sehr unterschiedlich sein: Neben der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau in Polen werden auch andere Orte und Regionen aufgesucht und in erinnerungskulturellen Lernangeboten erarbeitet, wie Majdanek, Bełżec, Zamość, Izbica oder das ehemalige Ghetto Theresienstadt bei Prag.
Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau (© Sepp Spiegl)
Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen können über die Fahrtenförderung ebenfalls finanziert werden und lenken den Blick auf Antworten auf die Frage „Wie konnte das passieren?“. Denn die Verbrechen des Nationalsozialismus begannen hier, vor unserer Haustüre, verübt durch Menschen aus der Nachbarschaft. Die vielfältige Gedenkstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen bietet im Nahraum der Schulen passende erinnerungskulturelle Bildung, um im lokalen Umfeld mithilfe von Expertinnen und Experten aus Gedenkstätten und Archiven Unterricht lebendig und zukunftsorientiert zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Mahn- und Gedenkstätte Steinwache Dortmund, die Gedenkhalle Schloss Oberhausen, das NS-Dokumentationszentrum Köln oder die Dokumentationsstätte "Gelsenkirchen im Nationalsozialismus". Die vollständige Liste der NRW-Gedenkstätten und Erinnerungsorte finden Sie hier.
Bildung gegen das Vergessen als wichtiger Baustein
Das Schulministerium stellt sich damit klar seiner Aufgabe, die Werte der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu vermitteln, zu verbreiten und zu stärken. Es unterstützt intensiv die Schulen und insbesondere die Lehrkräfte dabei, junge Menschen in Gleichwertigkeit zu einer Mitgestaltung der Gesellschaft von Morgen zu befähigen – als mündige Bürgerinnen und Bürger, die die Verantwortung für die Geschichte unseres Landes bewusst mit in die Zukunft tragen. Die deutliche Haltung der Lehrkräfte zu demokratischem Handeln und der Ablehnung jeglicher Tendenzen nach rechts sind in diesen Zeiten besonders wichtig. Bildung gegen das Vergessen ist ein wichtiger Baustein für die Stärkung einer demokratischen, menschenfreundlichen Haltung der zukünftigen Generationen.
Zahlen:
Mit dem Haushalt 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung von Gedenkstättenfahrten von Schulen auf eine Million Euro erhöht. Die Landesregierung hatte das Landesprogramm mit dem Schuljahr 2018/19 erstmals aufgelegt und 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wurden bisher 544 Exkursionen zu Erinnerungsorten im In- und Ausland gefördert. Die Anzahl der beantragten Fahrten steigt kontinuierlich an:
1. Schulhalbjahr 2018/2019: 114 geförderte Fahrten
2. Schulhalbjahr 2018/2019: 161 geförderte Fahrten
1. Schulhalbjahr 2019/2020: 104 geförderte Fahrten
2. Schulhalbjahr 2019/2020: 165 geförderte Fahrten
Knapp 16.400 Schülerinnen und Schüler konnten bisher von der Fahrtenförderung des Landes profitieren.
Fakten - Das wird gefördert
- Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft (Gedenkstättenfahrten) von Schulen aus NRW, auch zu Gedenkorten an den Ersten Weltkrieg oder die DDR
- Klassen 9 - 13 aller Schulformen
- Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen
Fördervoraussetzungen
- Ziele: Gedenk- und Erinnerungsorte, Kriegsgräberstätten sowie Museen und Archive mit entsprechendem Lernangebot
- Der Besuch der Gedenkstätte/ das erinnerungskulturelle Lernen stehen im Mittelpunkt der Fahrt
- Mindestens 6 Schulstunden werden am Gedenkort verbracht (bei Auslandsfahrten 2x 6 Schulstunden an zwei Tagen)
- Gruppengröße: mind. 10 Schülerinnen und Schüler
- Begleitung durch eine Fachlehrkraft
Umfang der Förderung
- Pauschale Förderung von 40,-€ pro Person für Fahrten ins Inland (125,-€ für Fahrten ins Ausland)
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse)
- Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen, Jugendhotels etc.
- Eintrittsgelder und Honorare
- Vorbereitende Veranstaltungen (z.B. Zeitzeugenbesuche)
- Maximale Fördersumme: 1000,-€ pro Fahrt (Inland), 3000,-€ (Ausland)
- Mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten müssen als Eigenanteil erbracht werden
Wichtig: Die Fördermittel des Landes NRW können nicht kombiniert werden mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Frist für die Einreichung von Anträgen für Fahrten im 1. Schulhalbjahr 2020/21 ist der 30. Mai 2020. Wichtig: Die Anträge müssen bei den zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden.
Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, Antragsformulare, didaktische Hinweise und Ratschläge, Termine für Informationsveranstaltungen sowie persönliche telefonische Beratung zu Antragsmodalitäten, Konzepten und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Beratungshomepage bei Bildungspartner NRW unter www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Foerderung-von-Fahrten. Für Fragen und Beratung steht Ihnen auch Herr Versante zur Verfügung: Johannes Versante 0211-27404-2102 warnkross [at] bildungspartner.nrw (versante[at]bildungspartner[dot]nrw)
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