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Im Dezember 2019 ist das neuartige Coronavirus „Covid-19“ in China erstmals entdeckt worden. Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen hat sich in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Wochen täglich erhöht. Daher hat die Landesregierung am 13. März 2020 entschieden, den Unterrichtsbetrieb bis zum Beginn der Osterferien an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vorerst einzustellen. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Dies teilte das Schulministerium den Schulen in der vierten Schulmail zum Umgang mit dem Coronavirus mit.

Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hat einen für den Alltag vieler Familien einschneidenden Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs für mehrere Wochen ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden.“

Betreuungsangebot für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Die Angebote der Betreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten. Dies teilte das Schulministerium den Schulen in der fünften Schulmail mit.

Umgang mit anstehenden Prüfungen

Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden. Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

Wichtige Hinweise und Informationen bereits in den ersten Schulmails

Die Landesregierung reagierte auf die dynamische Entwicklung bereits frühzeitig und informierte die Schulen mit wichtigen Hinweisen. Die ersten drei Schulmails finden Sie unter den folgenden Links:

Bürgertelefon für Fragen zum Virus

Für Fragen zum Virus hat die Landesregierung ein Bürgertelefon (0211 - 9119 1001) eingerichtet, das montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar ist. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Bürgertelefon beantworten allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung. Bei medizinischen Fragen sollten sich Bürgerinnen und Bürger zunächst unbedingt telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Landesregierung weitere Entscheidungen treffen wird, die den Schulbetrieb beeinflussen könnten. „Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Wichtige und aktuelle Informationen finden Sie weiterhin auf den Internetseiten des Schul- ,des Gesundheitsministeriums sowie der Staatskanzlei. In Kürze wird zudem eine sechste Schulmail verschickt. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie als Schulleiterin und Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger jederzeit erreichbar sind.