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Offene Fenster nach Draußen

Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte

Um die Risiken einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern, ist nach wie vor eine regelmäßige gute Durchlüftung der Räume von großer Bedeutung. Informationen rund um das Thema Lüften finden Sie hier.

Um die Risiken einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern, ist nach wie vor eine regelmäßige gute Durchlüftung der Räume von gro­ßer Bedeutung. Schulen und Schulträger verfügen nach zweieinhalb Jahren Pandemie auch in diesem Bereich über viele Erfahrungen, die z.B. in entsprechende Lüftungskonzepte eingeflossen sind. Die Schul­träger haben ihren schulischen Raumbestand daraufhin überprüft, ob während des Unterrichts Fenster geöffnet werden können und dadurch die notwendige Belüftung erfolgen kann. In Räumen, die nicht entspre­chend zu belüften sind, können bauliche Maßnahmen, aber auch die Einrichtung einer technischen Lüftung oder die Aufstellung von Luftrei­nigungsgeräten zur Verbesserung der Lüftungssituation beitragen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Anschaffung und Umsetzung mit dem neuen Förderprogramm „CoronaVorsorge2022“ (www.mhkbd.nrw/corona).

Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt indes unverzichtbar. CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen. Die Nutzung dieser Geräte wird vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen. Einmalig soll daher auch die Anschaffung von CO2-Messgeräten durch das Land finanziert werden. Bei der Beurteilung der CO2-Konzentration in den Unterrichtsräumen können die Schulträger darüber hinaus auf zahlreiche Fachpublikationen zurückgreifen (z. B. der Unfallkasse, des Umweltbundesamtes oder der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), weitere Informationen finden Sie hier. Die Anschaffung von (mobilen) Luftreinigungsgeräten sowie von CO2-Messgeräten fällt in den Aufgabenbereich der Schulträger. Gleiches gilt für die Aufstellung und Einweisung in die Handhabung. An die Schulträger richten sich auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere in den „Grundsätzen der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).