Statement von Schulministerin Yvonne Gebauer zum Schulbetrieb
11. Dezember 2020
Aktuelle Corona-Zahlen:
Das derzeitige Infektionsgeschehen macht sich natürlich auch an den Schulen in Nordrhein-Westfalen bemerkbar. Gleichwohl stellt sich der angepasste Schulbetrieb nicht zuletzt aufgrund des besonderen Engagements der Schulen und Schulträger sowie der klaren Vorgaben zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz bisher weiterhin stabil dar. Zum Stichtag 9. Dezember konnten 96,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen (Vorwoche: 96,5 Prozent). Ebenfalls zum 9. Dezember waren landesweit nur fünf Schulen vollständig geschlossen (Vorwoche: 6).
- Zum Stichtag 9. Dezember 2020 haben von insgesamt 4.862 befragten öffentlichen Schulen 4.521 Schulen mit 2.053.313 Schülerinnen und Schülern und 159.644 Lehrkräften an der Umfrage teilgenommen. Das entspricht einer Rückmeldequote von 93 Prozent der Schulen.
- Zum Stichtag 9. Dezember 2020 findet an 84,3 Prozent (Vorwoche: ebenfalls 84,3 Prozent) aller Schulen (3.810 Schulen) regulärer Präsenzunterricht für alle Klassen statt, fünf Schulen sind geschlossen und an 15,6 Prozent der Schulen (706) befinden sich in Folge von Maßnahmen der örtlichen Gesundheitsbehörden Schülerinnen und Schüler bzw. Lerngruppen in Quarantäne.
- Zum Stichtag 9. Dezember 2020 liegt der Anteil der Lehrkräfte, deren Einsatz im Präsenzunterricht nicht durch die Pandemie verhindert wird, bei 94,7 Prozent (151.240) (Vorwoche ebenfalls: 94,7 Prozent); 1,6 Prozent der Lehrkräfte (2.611) befinden sich in Quarantäne, bei 0,4 Prozent der Lehrkräfte (632 Lehrkräften) wurde eine Corona-Infektion bestätigt.
- Zum Stichtag 9. Dezember 2020 können 96,3 Prozent (Vorwoche: 96,5 Prozent) der Schülerinnen und Schüler (1.977.869 Schülerinnen und Schüler) am Präsenzunterricht teilnehmen, 2,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler (53.947) befinden sich in Quarantäne, bei rund 0,19 Prozent der Schülerinnen und Schülern (3.900) wurde eine Corona-Infektion bestätigt.
Zitat von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer:
„Auch die aktuellen Zahlen zum Schulbetrieb in dieser Woche zeigen, dass das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen auch im Dezember so stabil ist wie in den Wochen zuvor. Bis kurz vor Weihnachten findet für über 96 Prozent aller Schülerinnen und Schüler regulärer Präsenzunterricht statt. Die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs war erfolgreich, richtig und wichtig, um in den vergangenen Monaten Bildungschancen von Millionen Schülerinnen und Schülern zu sichern.
Gleichwohl gibt es einige Regionen mit hohen Inzidenzwerten, in denen besondere zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Nordrhein-Westfalen setzt den Beschluss der Kultusministerkonferenz sowie der Ministerpräsidentenkonferenz um. In Hotspot-Regionen hat die Landesregierung mit den betroffenen Kommunen auch im Schulbereich weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz vor Ort ergriffen. Je nach regionaler Infektionslage können Maßnahmen für Schulen aus einem Instrumentenkasten als Einzelmaßnahme oder als Kombination mehrerer Maßnahmen zur Umsetzung kommen. Diese Möglichkeiten bestehen auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung und der Muster-Allgemeinverfügung auch für das nächste Jahr fort.
Ich unterstütze jede Maßnahme, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig und ist und Chancen auf Bildung und Aufstieg ermöglicht. Die Landesregierung befindet sich mit den betroffenen Kreisen und Kommunen dazu in einem konstruktiven Austausch.
Auch bei den jetzt anstehenden Entscheidungen über die Weihnachtsferien, ist die Landesregierung in einem konstruktiven Austausch mit allen Akteuren und den anderen Bundesländern.
Die Schulen bleiben geöffnet, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis zum 18. Dezember 2020 statt. Für die Klassen 1-7 erfolgt der Unterricht in Präsenz. Dabei wird die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Schulen den Eltern freigestellt.
Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten. Das so gewählte Modell bietet weiteren Infektionsschutz aber auch im Bedarfsfall eine notwendige Betreuung.
Damit verfolgt die Landesregierung das Ziel, einen zusätzlichen Beitrag zum Infektionsschutz zusammen mit weiteren Maßnahmen zu leisten.“
Weitere Informationen:
Die Maßnahmen nach §16 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung für Kreise und kreisfrei Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegen können für den Schulbereich beispielsweise sein:
- Weitergehende Maskenpflicht im Primarbereich,
- Notwendige Einschränkungen des Sportunterrichts,
- Wechselmodell insbesondere für Berufskollegs und die Sekundarstufe II mit Ausnahme von Prüfungs- und Abschlussklassen,
- weitergehende Flexibilisierung des Schulbeginns (in der Zeit von 7-9 Uhr).
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