[05.03.2021 Informationen zum Schulbetrieb in NRW]
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach umfassenden Abstimmungsgesprächen mit vielen Akteuren aus dem Schulbereich informiere ich Sie heute – auch im Lichte der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021 – über die weitere Ausgestaltung des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Wochen.
Vorab möchte ich jedoch noch kurz auf den Schulbetrieb der letzten Wochen eingehen: Die Landesregierung hat von den Möglichkeiten des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Februar 2021 im Interesse der Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll Gebrauch gemacht und seit dem 22. Februar 2021 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Abschlussklassen wieder verstärkt einen Unterricht in Präsenz ermöglicht. Die Rückmeldungen aus den Schulen verdeutlichen, dass dieser Einstieg – bei allen verbleibenden Herausforderungen und Schwierigkeiten – erfolgreich gelungen ist.
Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Hierfür möchte ich Ihnen, aber ebenfalls den Kolleginnen und Kollegen aus der Schulaufsicht, die hier mit großem Engagement unterstützend tätig sind, auch im Namen von Ministerin Yvonne Gebauer ausdrücklich meinen Dank aussprechen.
Die Landesregierung beabsichtigt nun über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen. Damit soll den Bedürfnissen der bisher noch ausschließlich in Distanzunterricht beschulten Kinder und Jugendlichen wieder besser entsprochen und ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität gegeben werden. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es hierbei aber unverändert geboten, bei weiteren Öffnungen des Schulbetriebs behutsam und schrittweise vorzugehen. Dies bestätigen auch die Rückmeldungen aus den Gesprächen, die wir in dieser Woche erneut mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – geführt haben. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die erwähnten Abstimmungsprozesse und tragen dem Erfordernis des Infektions- und Gesundheitsschutzes Rechnung.
Regelungen für die Grundschulen
- Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
- Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort. Hierfür sind ebenfalls die Regelungen aus der SchulMail vom 11. Februar 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen im Bildungsportal maßgeblich, die unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten zu finden sind.
- Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
- Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
- Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
- Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
- Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
- Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
- Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.
- Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.
Die Umsetzung dieser Eckpunkte stellt die weiterführenden Schulen vor erneute Herausforderungen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die personelle und räumliche Situation unterschiedlich sind. Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien. Im Unterstützungsportal der Schulpsychologie (www.schulpsychologie.nrw.de) finden Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Inhalte und Materialien, die für die derzeitige Situation, den Schul(neu)start, aber auch die nachfolgenden Tage und Wochen hilfreich sein können.
Bei Nachfragen und Unterstützungsbedarfen bitte ich Sie, sich auch an Ihre Schulaufsicht zu wenden, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es vorübergehend möglich ist, befristete Verträge aus den flexiblen Mitteln für Vertretungsunterricht zu schließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Bezirksregierungen.
Regelungen für die Förderschulen
- Angesichts der Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen die Bildung vergleichsweise kleiner Klassen erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann.
- Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
- Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Impfpriorisierung für Beschäftigte an Förderschulen sowie aufgrund der besonderen Schutzausstattung, die das Land den Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stellt.
- Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.
Regelungen für die Berufskollegs
Die mit der SchulMail vom 11. Februar 2021 dargelegten Regelungen gelten bis einschließlich dem 13. März 2021 fort.
Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird.
Mit Blick auf den Infektionsschutz soll von der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch gemacht werden. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.
Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühesten anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:
- Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie die Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.
- Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie die Fachklassen des dualen Systems.
- Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.
- Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
- Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.
- Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.
Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:
- Schülerinnen und Schülern aller Klassen und Jahrgangsstufen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können, soll in den Berufskollegs die Möglichkeit zur Teilnahme am Distanzunterricht gegeben werden;
- gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
- die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
- sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
- die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.
Zur Sicherstellung der Bildungsbiographien wird ergänzend auf folgende Möglichkeiten hingewiesen:
Die in allen Stundentafeln der Bildungsgänge der Berufskollegs ausgewiesenen Unterrichtsstunden des Differenzierungsbereiches sollen verstärkt für das Angebot von Stützunterricht genutzt werden.
In den Fachklassen des dualen Systems kann zusätzlich in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben von einem um 80 Stunden jährlich erweiterten Differenzierungsbereich Gebrauch gemacht werden. Zu ggf. erforderlichen zusätzlichen Stellen wird auf das Unterstützungspaket Personal hingewiesen.
Zudem können in den Fachklassen des dualen Systems, die keine Abschlussklassen sind, gemäß APO-BK in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben bis zu 160 Unterrichtsstunden in das kommende Schuljahr verlagert werden.
Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Familien stärker entsprochen werden.
Ich möchte Sie bitten, diese verantwortungsvolle Ausweitung des Präsenzunterrichts an Ihren Schulen ebenso wie die unverändert notwendigen Phasen des Distanzunterrichts weiterhin intensiv und engagiert zu unterstützen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020-2021[at]msb.nrw.de (Schuljahr2020-2021[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 3581.
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