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[09.03.2021] Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchte ich Sie darüber informieren, dass es gelungen ist, die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler, die infolge der Pandemie Benachteiligungen erfahren haben, ab sofort bis zum Ende der Sommerferien 2022 weiterhin an bieten zu können.

Für diese „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ (Extra-Zeit) stellt das Land insgesamt 36 Mio. Euro bereit.

Wie Sie alle wissen, mussten auch Schulen zumindest zeitweise einen präventiven Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten und so haben sich – trotz der großen Fortschritte, die wir seit dem Lockdown im Frühjahr

2020 im Distanzunterricht gemacht haben – möglicherweise individuelle Lernlücken bei Schülerinnen und Schülern verfestigt oder sogar vergrößert.

Mir ist dabei bewusst, dass Sie in den Schulen mit großem Engagement, mit persönlichem Einsatz und auch mit viel Kreativität bereits daran arbeiten, allen Schülerinnen und Schülern ein Lernangebot zu machen das ihnen auch in dieser dynamischen Situation hilft, Defizite – pandemiebedingt oder anderen Ursprungs – auszugleichen bzw. zu verhindern. Diese wichtige Arbeit möchten wir mit der Extra-Zeit durch außerschulische Angebote weiterhin unterstützen.

Erfreulich ist zudem, dass wir die Förderrichtlinien auch unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von Schulen, Bezirksregierungen und Eltern überarbeiten konnten und verschiedene Anpassungen vorgenommen haben, die zu einer erneuten Ausweitung der Angebote führen werden:

  • Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.
  • Wir haben auch Universitäten als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.
  • Wir haben eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut und erlauben jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.
  • Sollte es aufgrund des Infektionsgeschehens zumindest vereinzelt zu erneuten Schulschließungen kommen, haben wir vorgesorgt und werden zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zulassen.

Generell möchten wir an der Durchführung der Angebote in Präsenz festhalten, erlauben aber auch ein Umsteuern, falls Präsenzangebote nicht mehr möglich sind und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können.

Anträge können ab sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier.

Maßnahmen können dann direkt, demnach auch schon vor den Osterferien, beantragt und durchgeführt werden.

Wie bereits bei den Förderrichtlinien in 2020 wird es auch bei den aktuellen Förderrichtlinien wieder so sein, dass Schulen für diese außerschulischen Angebote selbst keine Förderung beantragen können. Sie können allerdings die Angebote unterstützen, indem sie in Abstimmung mit dem Schulträger Räume zur Durchführung bereitstellen, Träger aus der OGS oder dem Ganztag auf die Förderrichtlinien aufmerksam machen und ebenso Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten auf Angebote aufmerksam machen. Individuelle Förderpläne können zudem den Lernerfolg teilnehmender Kinder und Jugendlicher unterstützen.

Für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz im Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Zeiten möchte ich mich erneut herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

Die Angebote im Überblick:

  1. Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen
  2. Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen
  3. Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020-2021[at]msb.nrw.de (Schuljahr2020-2021[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 3581.

Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen

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