[05.09.2018] G8/G9 – aktueller Sachstand Schulgesetz, APO-SI, Kernlehrpläne
An alle öffentlichen und privaten
Gymnasien in Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unmittelbar vor den Sommerferien hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz die Einführung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs an den Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/20 als Regelfall beschlossen. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen, eine langjährige, zum Teil sehr emotional geführte öffentliche Debatte über die Dauer des gymnasialen Bildungsgangs zu beenden. Die öffentlichen Gymnasien werden zum Schuljahr 2019/20 mit den dann in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schülern automatisch auf den neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Schulkonferenz eines Gymnasiums kann allerdings mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder bis zum 31. Januar 2019 beschließen, dass die Schule bei G8 bleibt. Der Schulträger kann in diesem Fall entscheiden, dass dem Beschluss der Schulkonferenz Gründe der Schulentwicklungsplanung entgegenstehen.
Dieser wichtigen Grundsatzentscheidung im Schulgesetz folgen in den kommenden Monaten weitere Entscheidungen, insbesondere zur Ausgestaltung des neuen neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium. Dazu hatte ich Ihnen bereits am 9. März dieses Jahres per Schulmail „Schulfachliche Eckpunkte für Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang“ übersandt. Dadurch sollte frühzeitig klar werden, auf welcher Grundlage weitere Schritte – wie etwa die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) – vorbereitet werden. Für eine Änderung der APO-SI ist die Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen erforderlich. Zuvor ist eine Verbändeanhörung notwendig. Ein Entwurf dieser neuen APO-SI wird voraussichtlich zur Jahreswende in diese Verbändebeteiligung gehen und damit öffentlich werden. Ein wesentlicher Teil der geänderten APO-SI wird die Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums sein. Um Ihnen auch hier möglichst frühzeitig zu verdeutlichen, wie diese Stundentafel nach den Vorstellungen des Ministeriums aussehen sollte, übersende ich Ihnen im Anhang dieser Schulmail einen ersten Entwurf für eine solche Stundentafel. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bezüglich des Faches „Politik/Wirtschaft“ in diesem Stundentafelentwurf um einen Arbeitstitel handelt, sodass sich die Fachbezeichnung im weiteren Verfahren noch ändern kann.
Im Kern sollen für die Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums 180 Wochenstunden über die sechs Jahrgänge verbindlich sein. Während es in den unteren Klassen etwas weniger als 30 Stunden pro Woche sein sollen, wird die Zahl 30 vor allem in den letzten beiden Jahrgangsstufen mit dem zusätzlichen Wahlpflichtunterricht leicht überschritten werden. Auch wenn nur 180 Wochenstunden verbindlich sein sollen, so erhalten die Schulen gleichwohl – wie alle anderen Schulen mit sechsjähriger Sekundarstufe I – Lehrerstellen für 188 Wochenstunden. Mit diesen acht Ergänzungsstunden sollen die Gymnasien über den Kernunterricht hinausgehende, den Neigungen, Interessen und Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechende zusätzliche Angebote machen. Namentlich Gymnasien mit besonderen Profilen – beispielsweise bilinguale oder MINT-Profile – sollen mit Hilfe dieser Ressourcen ihre Profile auch künftig ausgestalten und – einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz zu diesem Profil vorausgesetzt – dann auch einen Teil der acht Ergänzungsstunden für Schülerinnen und Schüler verbindlich machen können. Hierfür werden auch für den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang die entsprechenden Regelungen geschaffen werden.
Auf der Basis dieses Stundentafelentwurfs werden die seit Anfang des Jahres an den neuen Kernlehrplänen für die Fächer in der Sekundarstufe I arbeitenden Fachkommissionen ihre weitere Arbeit konkretisieren. Die Kernlehrplanentwürfe, in die dann erstmals auch die Anforderungen aus dem „Medienkompetenzrahmen NRW“ und damit auch die Bezüge zur KMK-Strategie zum „Lernen in der digitalen Welt“ integriert werden, sollen voraussichtlich im März 2019 in die Verbändebeteiligung gehen und damit öffentlich werden. Eine Inkraftsetzung der Kernlehrpläne ist rechtzeitig vor den Sommerferien 2019 zum Schuljahr 2019/20 vorgesehen.
Die neuen Kernlernlehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums werden sich in ihrem Aufbau und ihrer Struktur weitgehend an den bekannten Formaten der Kernlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe orientieren. Im Zuge der beabsichtigten Stärkung der Fachlichkeit werden sie gegenüber den derzeitigen G8-Kernlehrplänen die inhaltlichen Anforderungen noch deutlicher als bislang ausweisen. Insgesamt erfolgt die curriculare Anpassung der Kernlehrpläne behutsam. Mit Blick auf ihre besonderen Funktionen gilt dies insbesondere für die Erprobungsstufe.
QUA-LiS wird bis zum Sommer 2019 Beispielcurricula für schulinterne Lehrpläne auf der Basis der Lehrplanentwürfe erarbeiten und somit die Gymnasien bei der Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang unterstützen. Spätestens zum Schuljahresbeginn 2019/20 werden dann Implementationsveranstaltungen zu den neuen Kernlehrplänen in den Bezirksregierungen angesetzt. Allerdings werden zum Schuljahresbeginn 2019/20 die Schulbuchverlage noch nicht vollumfänglich und für alle Fächer auf den neuen Lehrplänen basierende Lernmittel anbieten können. Insbesondere in den Kernfächern dürfte es allerdings ein großes Interesse der Schulbuchverlage geben, sehr zeitnah neue Lernmittel – auch in digitaler Form – auf den Markt zu bringen. Im Rahmen einer vorausschauenden Anschaffungsplanung mögen diese Hintergrundinformationen hilfreich für Sie sein.
Die Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang wird – flankiert von Unterstützungsmaßnahmen durch die QUA-LiS, die Schulaufsicht und die Fachberater – für die Gymnasien mit einer Überarbeitung schulinterner Lehrpläne sowie der Anpassung schulischer Konzepte verbunden sein. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen schon heute meine Absicht ankündigen, den Gymnasien für das Schuljahr 2019/20 einen zusätzlichen Pädagogischen Tag zu gewähren, der in Absprache mit der Schulaufsicht und nach Beschluss der Schulkonferenz terminiert werden kann. Dieser Tag soll den Gymnasien die Möglichkeit geben, u.a. ihre schulinternen Lehrpläne anzupassen oder auch ihre Medienkonzepte weiterzuentwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig über die Schulaufsicht sowie über die Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung unter:
Ich wünsche Ihnen – auch im Namen von Frau Ministerin Yvonne Gebauer – einen guten Start ins neue Schuljahr und viel Erfolg im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Ende der Schulmail des MSB NRW
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Prasse, arne.prasse [at] msb.nrw.de (arne[dot]prasse[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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