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[22.02.2019] Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums

An alle Schulleitungen
der Gymnasien in NRW



Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Leitentscheidung zur Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium wurden die curricularen Grundlagen für den Unterricht in der Sekundarstufe I geschaffen. Die Kernlehrpläne sollen zum 01.08.2019 in Kraft treten.

Ich habe die Verbände und Organisationen des Schullebens gebeten, mir im Rahmen der Beteiligung gemäß § 77 Abs. 3 SchulG ihre Stellungnahmen zu den Kernlehrplanentwürfen zuzuleiten. Ich gebe auch Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 05.04.2019 hierzu zu äußern. Zur Durchführung der Verbändebeteiligung sowie zur Orientierung der Schulen und der interessierten Öffentlichkeit werden die Kernlehrplanentwürfe im Internet zur Verfügung gestellt.
Sie sind ab 25.02.2019 unter der folgenden Adresse in der Kategorie „Lehrplannavigator Sek I“ abrufbar:

https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

Nach Auswertung aller Stellungnahmen werden die Entwürfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens gegebenenfalls überarbeitet und finalisiert. Zugleich werden sukzessive erweiterte Unterstützungsangebote für die Schulen (u.a. schulinterne Lehrpläne) über den Lehrplannavigator bereitgestellt sowie erste Veranstaltungen zur Implementation zum neuen Schuljahr 2019/20 durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mathias Richter


Ende der Schulmail des MSB NRW

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Probst, E-Mail: nicole.chromik [at] msb.nrw.de (Thomas[dot]Probst[at]msb[dot]nrw[dot]de)

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