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Nachgefragt - Der MSB Podcast - Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst

Nachgefragt - Der MSB Podcast - Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst

Grafische Darstellung eines Mikrofons, daneben der Schriftzug "Nachgefragt - Der MSB Podcast"
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09:31 Minuten
22. Oktober 2024

Das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst in NRW ist der erste Schritt künftiger Lehrkräfte in die praktische Phase ihrer Ausbildung. Worauf man beim digitalen Anmeldeverfahren achten muss, wie es sich mit Fristen, einzureichenden Dokumenten oder Angaben zu Wunschort und -schule verhält, erklärt Karsten Block aus Referat 423.

Vorbereitungsdienst: Bewerbungsverfahren; Seminareinweisungsverfahren

Dolgner: Hallo und herzlich willkommen zu unserem heutigen Podcast! Mein Name ist Ralf Dolgner, ich bin aus dem Referat für das Amtsblatt und die BASS. Aber heute sprechen wir über ein anderes Thema für angehende Lehrerinnen und Lehrer hier in Nordrhein-Westfalen: Das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst ist ja der erste Schritt unserer künftigen Lehrkräfte in die zweite Phase ihrer Ausbildung. Die erste Phase ist ja das Studium. Also - jetzt gibt es so einige Punkte für dieses Bewerbungsverfahren zum Vorbereitungsdienst zu beachten. Und da ist es hilfreich, mit Karsten Block zu sprechen, der als Experte aus dem Referat 423 hier im Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen direkt Einblicke in den Ablauf dieses Verfahrens geben kann. Herzlich willkommen, Herr Block!

Block: Vielen Dank, ich freue mich, hier zu sein.

Dolgner: Herr Block, die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte in NRW erfolgt ja online – welche Internetadresse muss da eigentlich geklickt werden?                                                                                                                                               

Block: Wir haben ein Portal www.SEVON.nrw.de. Und über dieses Portal geben die Bewerbenden ihre Daten ein, laden die entsprechenden Unterlagen hoch und senden die Bewerbung ab. Während des Bewerbungszeitraums ist es jederzeit möglich, sich neu einzuwählen und weitere Unterlagen digital nachzureichen.

Dolgner: Ich habe auch selber dort mal reingeschaut. Bis zum 15. November kann man sich ja dort einloggen. Gilt hier womöglich das Windhundprinzip? Also wenn ich schnell alles hochlade, kriege ich auch sofort meine Lieblings-, meine Wunschschule zugewiesen?

Block: Nein nein, das ist nicht so. Es ist nicht „first come - first take“, sondern ein wichtiger Grundsatz des Verfahrens ist tatsächlich die Chancengleichheit für alle Bewerbenden und zweitens auch eine Ausbildungsplatzgarantie, die das Land gewährt. Das bedeutet, dass alle Bewerbenden, die die Fristen einhalten und ihre Unterlagen vorlegen, auch einen Ausbildungsplatz zum Einstellungstermin bekommen. 

Dolgner: Also gibt es dann doch keinen Anspruch auf einen bestimmten Standort oder wie funktioniert das genau?

Block: Es gibt tatsächlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsstandort oder eine bestimmte Ausbildungsschule. Aber die Bewerbenden können bis zu vier Ortswünsche angeben, und wir versuchen auch, die zu erfüllen.

Dolgner: So, und dann im Hintergrund, ist das jetzt kompliziert oder doch eher einfach, wie funktioniert das genau?

Block: Also kompliziert ist das nicht: Die Zuweisung zu einem bestimmten Ausbildungsstandort erfolgt natürlich anhand der Ausbildungskapazitäten, die wir im Land haben, und der Ortswünsche, die die Bewerbenden mitbringen. Dabei müssen wir aber vom Land aus auch sogenannte Sozialpunkte berücksichtigen, wenn zum Beispiel eine Bewerberin oder ein Bewerber eine Schwerbehinderung hat oder minderjährige Kinder im eigenen Haushalt, dann bekommen diese Bewerbenden vorrangig ihren Wunschstandort.

Dolgner: Und bei der Bewerbung selbst, was ist da ganz unbedingt zu beachten?

Block: Wir haben zwei Einstellungstermine im Jahr: den 1. Mai – dafür startet das Bewerbungenverfahren im Oktober und dauert bis November. 
Und der zweite Einstellungstermin ist der 1. November. Die Bewerbungsverfahren dafür starten im April und laufen bis Mitte Mai. Wichtig ist, dass die Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Bachelorzeugnis, bis zum Bewerbungsschluss mindestens digital vorgelegt werden. Für diejenigen, die noch nicht alle Unterlagen zusammen haben, gibt es eine Nachreichfrist. Die liegt ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin. Das kann auch nicht anders sein, weil viele Bewerbende sich ja aus dem Studium heraus bewerben und das Masterzeugnis noch gar nicht haben. Das kann also auch nachgereicht werden.

Dolgner: Sie sagen gerade „digital einreichen“. Muss das ein PDF sein oder reicht es, wenn ich meine Urkunde mit dem Smartphone fotografiere und dann einreiche? Welche weiteren Unterlagen sind denn überhaupt noch erforderlich?

Block: Also ein Foto vom Smartphone aus reicht nicht! Es muss auf jeden Fall PDF-Format sein. Neben dem Bachelorzeugnis benötigen die Bewerbenden z.B. auch ein erweitertes Führungszeugnis und den Nachweis über den Masernschutz. Aber das sind nur zwei von einigen Unterlagen, die Bewerbende vorlegen müssen. Die können zum Teil nachgereicht werden, allerdings ist es jetzt natürlich erst mal wichtig, dass die grundsätzliche Bewerbung pünktlich bis zum 15.11. eingereicht wird.

Dolgner: Wir haben gerade schon darüber gesprochen, aber es ist ja auch ein wichtiges Thema: Wir wollen noch mal auf die Ortswünsche eingehen. Wie erfolgreich ist bei den Bewerbenden denn in der Regel die Erfüllung ihrer Wünsche wenn es um die Ausbildungsschule geht? Gibt es da eine Statistik?

Block: Die haben wir tatsächlich und die sieht auch sehr gut aus. Also entgegen vieler Gerüchte schaffen wir es, ca. 75 Prozent der Bewerbenden ihren Erstwunsch zuzuweisen. Und wenn man dann noch den Zweit-, Dritt- und Viertwunsch dazu nimmt, dann sind das sogar 90 Prozent. Die Quoten schwanken immer ein bisschen, aber in etwa ist das ein Bild, das wir in jedem Verfahren erreichen. Wir haben natürlich keine Garantie auf einen bestimmten Standort, aber wir bemühen uns, so viele Wünsche wie möglich zu berücksichtigen.

Dolgner: Was passiert, wenn jemand mit seiner Zuweisung überhaupt nicht zufrieden ist?

Block: Dann würde ich ihr oder ihm empfehlen, sich mal auf die Tauschbörse zu begeben, die wir anbieten. Die Informationen dazu gibt es mit dem Ausbildungsangebot, das die Bewerbenden im Januar bzw. im August erhalten. Und wenn dann andere Bewerbende auf der Tauschbörse sind, die das gleiche Lehramt haben, die gleiche Fächerkombination und die gleiche Schulform, dann kann man tatsächlich auch den Standort tauschen. 

Dolgner: Man ist also einer Schule und einem ZfsL, also einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, zugewiesen, aber dann – ja, die Lebensplanung kann sich auch schon mal ändern. Was passiert, wenn jemand zwischen Bewerbung und Einstellungstermin etwas anderes machen muss oder sogar will: Die Eltern müssen gepflegt werden, ein Kind kommt auf die Welt oder die Person möchte doch noch promovieren? Was dann?

Block: Es ist jederzeit möglich, die Bewerbung zurückzuziehen. Das kann man schriftlich machen oder per Mail. Und wenn man das tut, sollte man sich an alle richten, die sonst weiter die Einstellung vorbereiten: die Bezirksregierung, das ZfsL und die Ausbildungsschule. Und an dieser Stelle möchte ich noch auf ein Gerücht eingehen, das sich nachhaltig hält: Es gibt keine Nachteile, wenn man eine Bewerbung zurückzieht. Man kann sich in einem späteren Verfahren ganz einfach noch mal neu bewerben. 

Dolgner: Und apropos Lebenslage: Es kann ja sein, dass jemand überlegt, nicht gleich abzusagen und sich dann noch mal neu zu bewerben, sondern das eine mit dem anderen doch irgendwie unter einen Hut zu bekommen. Gibt es da ein Entgegenkommen in diesem Verfahren?

Block: Gibt es. Wir haben seit 2018 den Vorbereitungsdienst in Teilzeit, um Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren. Voraussetzungen für die Teilnahme ist die tatsächliche Betreuung eines Kindes, die Pflege eines Angehörigen oder eine Schwerbehinderung. Allerdings kann man die Teilzeit nicht frei wählen. Es gibt in Nordrhein-Westfalen das sogenannte 75%-Modell und damit dauert der Vorbereitungsdienst statt 18 dann 24 Monate. Aber auch bei dieser Option kann man alle Standorte auswählen, die zum Einstellungszeitpunkt tatsächlich geöffnet sind.

Dolgner: Vielen Dank, Herr Block, für diese ausführlichen Informationen, für diese Einblicke in das Seminareinweisungsverfahren. Gibt es noch abschließende Tipps, die Sie den angehenden Lehrkräften mit auf den Weg geben möchten?

Block: Wir haben auf unserer Homepage eine ganze Menge von Informationen eingestellt. Und wenn ich mit Bewerbenden spreche, dann sagen die immer „Herr Block, das war überhaupt kein Problem. Ich hab‘ mir die Hinweise für Bewerbende durchgelesen und dann hat das mit der Bewerbung reibungslos funktioniert.“ Die Hinweise findet man im Übrigen auf der Startseite im Bildungsportal bzw. im Portal SEVON. Und wir machen an vielen lehrerbildenden Universitäten in Nordrhein-Westfalen während der Bewerbungszeiträume tatsächlich auch Informationsveranstaltungen! Und wenn man Fragen hat, dann kann man sich auch gerne an die zuständigen Stellen richten - an die Bezirksregierung, ans ZfsL oder ans Ministerium. Ich wünsche auf jeden Fall allen Bewerbenden viel Erfolg bei ihrer Bewerbung!

Dolgner: Also, vielen Dank auch an alle, die zugehört haben. Und falls Sie weitere Informationen benötigen, ich sag’s einfach nochmal: Schauen Sie auf die Webseite von www.SEVON.nrw.de. Und ich sage noch mal Danke, Herr Block.

Block: Dankeschön.

Dolgner: Und bis zum nächsten Mal hier beim MSB Nachgefragt-Podcast.