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Lehramtswechsel – Ich möchte mit dem Master of Education (GyGe) einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst im Lehramt Grundschule, HRSGe oder sonderpädagogische Förderung absolvieren

Informationen für Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Master-Studiengangs für das Lehramt GyGe, die sich für einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS im Lehramt an Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen oder für sonderpädagogische Förderung interessieren. 

Um die sich abzeichnenden Personalüberhänge im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen zu nutzen, wird für Studienabsolventinnen und -absolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit einem der Schulform entsprechenden Unterrichtsfach bzw. einer der Schulform entsprechenden Fachrichtung die Möglichkeit geschaffen, bereits im unmittelbaren Anschluss an ihre universitäre Ausbildung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen oder für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung aufzunehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung zu erwerben.

Die berufsbegleitende Ausbildung erfolgt in zwei Fächern bzw. in einem Fach und einer sonderpädagogischen Fachrichtung. An Grundschulen erfolgt im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule, wobei die Ausbildung obligatorisch mindestens in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik erfolgen muss. Die berufsbegleitendende Ausbildung für das Lehramt sonderpädagogische Förderung erfolgt in einem Fach und in einer sonderpädagogischen Fachrichtung mit dem Förderschwerpunkt Lernen, dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt Sprache, ausnahmsweise kann diese auch in einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung erfolgen.

Die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung in dem entsprechenden Lehramt führt nicht zur Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

Diese außerordentlichen Maßnahmen aus dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung sind befristet und gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 31. Dezember 2027 in eine berufsbegleitende Ausbildung aufgenommen werden. 

Passende Stellenangebote finden Sie auf der Seite des Einstellungsportals LOIS.