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Pädagogische Einführung an Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs sowie PRIMUS-Schulen

Eine Lehrerin und ein Lehrer unterhalten sich über ein Dokument, in das beide blicken.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber ohne Lehramtsbefähigung kann, soweit die Ausschreibung es vorsieht, am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn ein nicht lehramtsbezogener Studienabschluss (Regelstudienzeit von weniger als sieben Semestern) einer Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule Köln oder einer Fachhochschule in einem der ausgeschriebenen Fächer nachgewiesen wird oder deren Studienabschluss einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt.

Nach Abschluss der PE kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.

Eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist nur

  • bei regelmäßiger Teilnahme an der PE (hierüber stellt das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus)
  • und festgestellter Bewährung während der gesamten Vertragsdauer

vorgesehen.

Die Bewährungsaussage erfolgt unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte; insbesondere hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung.  

Für die Pädagogische Einführung tragen Schule und Seminar gemeinsam Verantwortung und wirken zusammen. Dabei werden ausgewählte professionsbezogene Inhalte zwischen den Akteuren abgestimmt.

Für die Pädagogische Einführung an einer Grundschule gilt:

In Nordrhein-Westfalen haben die Grundschulen und die PRIMUS-Schulen für die Primarstufe die Möglichkeit, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Unterrichtsfächern Englisch, Kunst, Musik und Sport einzustellen. Eine unbefristet zu besetzende Stelle kann für den Seiteneinstieg geöffnet werden, wenn sie nicht mit einer grundständig ausgebildeten Grundschullehrkraft besetzt werden kann. Die Auswahlentscheidung trifft die Auswahlkommission der Schule in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem lehramtsbezogenen Hochschulabschluss können sich bewerben, wenn dieser nicht den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen eröffnet. Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht bestanden haben. Grundsätzlich lässt ein Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die die wesentlichen Inhalte des Unterrichtsfaches abdecken.

Für eine Pädagogische Einführung mit dem Unterrichtsfach Sport gilt:

Für das Fach Sport sind zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme

  • an einem Kurs „Erste Hilfe“ sowie der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft,
  • des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes mindestens in Bronze beizufügen.

Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des vorgesehenen Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein und müssen bis zum Zeitpunkt des Einstellungstermins vorliegen.