Planungen schulfachliche Ausgestaltung
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen |
Rechtsverbindliche schulfachliche Festlegungen können erst im Anschluss an die Schulgesetznovelle durch die Neufassungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (APO-SI) und der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) erfolgen. Ein „schulfachliches Eckpunktepapier“ soll in Kürze veröffentlicht werden und transparent machen, auf welcher Grundlage das Schulministerium die weiteren Schritte vorbereitet |
Lehrpläne |
Die Lehrplankommissionen nehmen Anfang 2018 die Arbeit auf. Die Inkraftsetzung soll zum 1. August 2019 erfolgen |
Mittlerer Schulabschluss |
Schüler/innen der G9-Gymnasien nehmen künftig an den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses teil |
Wochenstundenzahl |
In der Sekundarstufe I werden insgesamt 188 WS (Wochenstunden) vorgesehen (von denen 8 nicht verbindlich sind) Damit wird die gleiche Anzahl an Wochenstunden zur Verfügung gestellt wie den anderen Schulformen der Sekundarstufe I Die Wochenstundenzahl in der Sekundarstufe I wird so bemessen sein, dass grundsätzlich ein Halbtagsbetrieb möglich sein wird |
Stundentafel |
Der im Vergleich zum achtjährigen Bildungsgang höhere Unterrichtsumfang in der Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums soll der Stärkung der ökonomischen Kompetenzen, der MINT-Bildung, der Ersten Fremdsprache sowie des Faches Deutsch dienen |
Schwerpunkt Digitales |
Bei der Lehrplanerarbeitung für die Fächer des G9 werden die Anforderungen an eine Bildung in der digitalen Welt auch in den fachlichen Anforderungen der einzelnen Fächer verankert |
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