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Plattform schulbewerbung.de erfolgreich gestartet!

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Plattform schulbewerbung.de erfolgreich gestartet!

Mit einem Klick zum Schulplatz – schulbewerbung.de (Schüler Online 2.0) macht das möglich! Digitale Bewerbungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen sind ab dem Schuljahr 2024/25 möglich. Bewerbungen für Grundschulen werden zum Schuljahr 2025/26 möglich sein.

[Schule NRW 01-24]

Die Digitalisierung im Bildungsbereich findet nicht nur in den Schulen statt. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen digital, barrierefrei und, wenn möglich, medienbruchfrei anzubieten.

Ein wichtiger neuer Baustein für unsere Schulen und Kommunen ist das neue digitale Bewerbungsverfahren zu den Grundschulen und allen weiterführenden Schulen.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und mit Unterstützung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister hat das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg (Lippe) das neue Portal entwickelt. Hierfür wurde das bereits bestehende Portal „Schüler Online“, das Bildungsangebote der Sekundarstufe II digital zugänglich macht, so weiterentwickelt, dass es den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entspricht. Zukünftig werden digitale Schulbewerbungen auch zur Grundschule, den weiterführenden Schulen sowie den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II möglich sein.

 

Wesentliche Inhalte sind:

  • weitgehend medienbruchfreie Bewerbungsverfahren (in der Primarstufe und Sekundarstufe I finden weiterhin Aufnahmegespräche statt),
  • Upload von einzureichenden Unterlagen durch Bewerberinnen und Bewerber,
  • digitale Übermittlung von Bescheiden und Dokumenten an Bewerberinnen und Bewerber,
  • Anbindung an das  BundID-Konto bzw. unter Berücksichtigung des OZG 2.0 an die Bund ID zur Authentifizierung,
  • Anbindung an den Dienst „mein-unternehmskonto.de“ unter Berücksichtigung des OZG 2.0 zur Authentifizierung von Unternehmen für die Ausbildungsanzeige im Rahmen der Dualen Ausbildung,
  • Bewerbung und Schulpflichtüberwachung in der Primarstufe und Sekundarstufe I,
  • Verfahren zur vorzeitigen Einschulung, zur Rückstellung vom Schulbesuch bei der Einschulung sowie zur Schuleingangsuntersuchung,

Über die neue Plattform wird es möglich sein,in der Primarstufe Bewerbungen um einen Schulplatz an bis zu 3 Grundschulen (Zweit- und Drittwunsch) abzugeben. Auch im Bereich der Sekundarstufe I können Bewerbungen an bis zu 3 Schulen abgegeben werden. Dabei empfiehlt das System Bewerbungen an Schulen, die der Schulformempfehlung der Grundschule entsprechen. Eltern sind aber frei in der Wahl der Schulen und Schulformen.

In der Sekundarstufe II können Bewerbungen um einen Schulplatz an bis zu 3 Schulen abgegeben werden. Dabei können Bewerberinnen und Bewerber bei den 3 Bewerbungen frei zwischen den Angeboten der Berufskollegs, Gesamtschulen und Gymnasien wählen - eine mehrfache Bewerbung für gleichartige Angebote ist möglich.

An den Berufskollegs in NRW sind aufgrund geltender Erlasslage Mehrfachanmeldungen in allen Bildungsgängen möglich.

 

Die Anwendung wurde in einem zweistufigen Verfahren freigeschaltet: seit dem 1. September 2023 für Schulen und Schulträger und in einem zweiten Schritt für Schülerinnen und Schüler sowie für Ausbildungsbetriebe zum 1. Dezember 2023.

Wie bisher bedeutet eine Bewerbung im Rahmen des Anmeldeverfahrens an einer Schule noch nicht automatisch, dass ein Kind auch tatsächlich aufgenommen ist. Über die Aufnahme an der Schule entscheiden Schulleiterin oder Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Dabei kommt es zu schulformspezifischen Besonderheiten beispielsweise hinsichtlich der Frage, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Das Verfahren wird auch weiterhin von einer persönlichen Beratung nach der Bewerbung geprägt sein. Bisher mussten Eltern jedoch mit ihren Kindern teilweise ihre Wunschschule aufsuchen und Bewerbungsformulare, Zeugniskopien oder die Grundschulempfehlung in Papierform einreichen – persönlich vor Ort. Dieses Verfahren wird nun durch das digitale Verfahren transparenter und einfacher gestaltet.

Die Plattform schulbewerbung.de wird den Gemeinden, Städten und Kreisen zur Verfügung gestellt. Diese können selbst über die Nutzung entscheiden. Bei der erstmaligen Einrichtung von schulbewerbung.de für eine Region (Kreis/kreisfreie Stadt) entstehen pauschal einmalig Kosten in Höhe von rund 1.100,- EUR.

 

Daten, die über schulbewerbung.de (Schüler Online 2.0) eingegeben werden, werden mit den Plausibilitäten in der Schulstatistik (insbesondere Schule, Schulgliederung, Schulabschluss) weiter genutzt werden können – Schnittstellen zur Schulverwaltungssoftware des Landes, SchILD-NRW, wurden mitprogrammiert. Mit dieser Umsetzung kann der Verwaltungsaufwand an den Schulen in NRW erheblich reduziert werden. Datenschutz und Informationssicherheit werden bei dieser Plattform und dem gesamten Verfahren sichergestellt. Barrierearmut ist attestiert.

Das Angebot von Schüler Online 2.0 finden Sie unter den nachstehenden Links:

https://schulen.schulbewerbung.de – Zugang für Schulen

https://kommunen.schulbewerbung.de – Zugang für Gemeinden, Städte und Kreise

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nadine.passia[at]msb.nrw.de (Nadine Passia, Ministerium für Schule und Bildung NRW).