Praktika im Ausland
Praktika im Ausland bieten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre fremdsprachlichen und interkulturellen Kenntnisse insbesondere auch im berufsbezogenen Bereich zu verbessern sowie die Lebensbedingungen des Ziellandes kennenzulernen.
Auslandspraktika können in Ländern der Europäischen Union auch im Rahmen von Studienfahrten und internationalen Begegnungen durchgeführt werden.
Praktika im Ausland finden in Kooperation mit geeigneten Partnerorganisationen (Partnerschule, Kammern, Verbände usw.) statt. Die Betreuung bei Auslandspraktika kann auch durch Lehrkräfte der Partnerschule oder im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen sichergestellt werden. Die abschließende Entscheidung obliegt den Bezirksregierungen.
Sie sind damit ein wichtiger Baustein in der Berufswahlorientierung: Der Nachweis eines Betriebspraktikums im Ausland ist ein Qualifikationsmerkmal, das die Einstellungschancen der Schulabgängerinnen und Schulabgänger verbessert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite "Kein Abschluss ohne Anschluss".
Auslandspraktika werden in der Regel an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen einer Schulpartnerschaft durchgeführt.
Die Checkliste unterstützt Schulen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Auslandsbetriebspraktika. Mit dieser übersichtlichen Tabelle können alle wichtigen Aufgaben verwaltet werden.
Zur Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung in Nordrhein-Westfalen sind Zertifizierungsstrategien entwickelt. Zertifiziert werden Berufskollegs, die ihre Internationalisierungsstrategie in der Berufsbildung nachhaltig verankern, aber auch Leistungen der Auszubildenden, die im Rahmen des Curriculums für die Zusatzqualifikation "Internationale berufliche Mobilität" erbracht werden.
Zur qualitativen Unterstützung des Prozesses wurde ein Qualitätsrahmen und Leitfaden entwickelt, damit Lehrkräfte in den Berufskollegs und Ausbildende eine strukturierte Arbeitsgrundlage erhalten, um Mobilität im Rahmen binationaler Partnerschaften systematisch planen, durchführen und evaluieren zu können. Dieser führt nicht nur den Prozess von der Idee bis hin zur Reflexion des Praktikums, sondern auch Chancen auf: So können beispielsweise Lernaufenthalte im Ausland bis zu einer Dauer von einem Viertel der Ausbildungszeit angerechnet werden. Damit wird die Motivation gesteigert, ein Auslandspraktikum wahrzunehmen.
Diese Publikation finden Sie unter "Qualitätsrahmen und Leitfaden" auch in verschiedenen Fremdsprachen.
Zusätzlich steht den Schulen als direkter Ansprechpartner das Teildezernat "Internationaler Austausch" in der Bezirksregierung Düsseldorf in landesweiter Zuständigkeit zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
- Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (Runderlass vom 21. April 2020)
- Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz (geändert 2007 und 2014)
- Sicher im Ausland - Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler und Studierende bei Auslandsaufenthalten (Broschüre der Unfallkasse NRW)
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