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Bildungschancen fördern, Basiskompetenzen stärken: Startchancen-Programm bringt rund 2,3 Milliarden Euro für Schulen in Nordrhein-Westfalen

Ministerin Feller: Große Chance für unsere Bildungslandschaft | Über 900 Schulen in herausfordernder Lage sollen profitieren

02.02.2024

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Nordrhein-Westfalen erhält für Schulen in herausfordernder Lage in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. Das Geld ist Bestandteil des Startchancen-Programms, mit dem Bund und Länder faire Bildungschancen für Kinder und Jugendliche ermöglichen wollen. In einer eigens einberufenen Sonder-Kultusministerkonferenz haben die Bildungsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente bzw. Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen getroffen. 

„Die Einigung ist eine große Chance für die deutsche Bildungslandschaft und eine sehr gute Nachricht für ganz viele Schulen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Es war gut, dass Nordrhein-Westfalen mit großem Engagement maßgeblich an der Ausgestaltung des Startchancen-Programms mitgewirkt hat, und ich bin froh, dass die Förderung der Schulen zum kommenden Schuljahr endlich beginnen kann.“ 

Aus dem Startchancen-Programm erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf der Primarstufe, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert. 

„Wenn wir über Startchancen sprechen“, so Ministerin Feller, „dann ist es selbstverständlich, dass wir uns besonders auf die frühe Förderung konzentrieren – und damit vor allem die Grund-, aber auch die Förderschulen stärken. Neben den Schulformen der Sekundarstufe I wollen wir darüber hinaus auch den Schülerinnen und Schülern einen guten Start ermöglichen, die sich an unseren Berufskollegs auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen stets die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die wir in Nordrhein-Westfalen zum Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht haben.“ 

Um die Schulen bei dieser Aufgabe wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen: 

  1. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt. 
  2. Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams). 
  3. Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist. Ministerin Feller: „Das Startchancen-Programm folgt einem Ansatz, dem sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Längerem verschrieben hat: Ungleiches ungleich behandeln. Um die größtmögliche Wirkung zu entfalten, müssen alle drei Säulen das Programm gemeinsam tragen. Das heißt auch: Die Ausgestaltung wird an den einzelnen Schulen ganz unterschiedlich aussehen. Dementsprechend werden wir die Auswahl der Schulen in den kommenden Wochen gut vorbereiten. Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst kürzlich aktualisiert haben.“ 

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen Schulsozialindex Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage plant das Schulministerium, bis zum Frühjahr bis zu 400 Schulen für eine Förderung bereits ab dem Schuljahr 2024/25 auszuwählen. Weitere Schulen werden dann im Jahr 2025 ins Startchancen-Programm aufgenommen. 

Ministerin Feller abschließend: „Wir werden uns im weiteren Verfahren ganz eng mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den Schulen abstimmen, denn uns ist wichtig, dass das Geld wirklich dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Darüber hinaus sind wir dem Bund dankbar, dass er sich dazu bekannt hat, die Verhandlungen zu einem Digitalpakt 2.0 mit den Ländern bis Mitte Mai 2024 abschließen zu wollen.“ 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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