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Gesetzentwurf im Bundesrat soll Investitionen in Ganztagsplätze sichern

Ministerin Gebauer: Jeder in den Ganztag investierte Euro zahlt sich vielfach aus

25.11.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Nordrhein-Westfalen wird am morgigen Freitag, dem 26. November, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, um kommunale Investitionen in den Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen zu sichern. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 ist richtig und wichtig für unsere Kinder und deren Eltern. Richtig und wichtig ist auch, dass der Bund nach langen Verhandlungen eingesehen hat, dass er sich an den dafür notwendigen Investitionen verlässlich beteiligen muss. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass das Geld dort ankommt, wo es für den Ausbau der Ganztagsplätze dringend benötigt wird. Jeder Euro, den wir in den Ganztag investieren, zahlt sich vielfach für uns alle aus. Mit guten Bildungsangeboten im Ganztag verbessern wir die Bildungschancen vor allem von Kindern aus sozial benachteiligten Familien. Zugleich geben wir Eltern durch das Ganztagsangebot eine Möglichkeit, Familie und Beruf bestmöglich miteinander zu vereinbaren.“

Mit dem Gesetzentwurf, den Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat einbringen wird, sollen die Kommunen mehr Zeit bekommen, um Bundesmittel für den Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen abzurufen. Zum Hintergrund: Über das Ganztagsfinanzierungsgesetz hat der Bund den Ländern im Dezember 2020 in einer ersten Tranche Finanzmittel im Umfang von insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Ganztagsplätze zu beschleunigen. Von diesen sogenannten Beschleunigungsmitteln entfallen 158,15 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. Nach derzeitigem Stand haben die Kommunen nur noch bis zum Jahresende Zeit, diese Bundesmittel auszugeben. Unter anderem aufgrund der bundesweit angespannten Marktlage im Bausektor sowie angesichts der in Teilen Nordrhein-Westfalens noch zu behebenden Hochwasserschäden können die für die zusätzlichen Ganztagsplätze notwendigen (Um-)Baumaßnahmen in vielen Kommunen nicht vor Ablauf der bislang geltenden Frist abgeschlossen werden. Sie soll daher nach dem Willen der an dem Gesetzentwurf beteiligten Länder um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Wenn der Bundesrat diesem Vorschlag, der auch dem Wunsch vieler kommunaler Schulträger Rechnung trägt, zustimmt, bedarf es anschließend noch der Zustimmung des Deutschen Bundestags.

 

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Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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