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Interesse an herkunftssprachlichem Polnischunterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter gewachsen

Landesregierung fördert die Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen

Landesregierung fördert die Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen

08.01.2020

Das Interesse an herkunftssprachlichem Unterricht Polnisch hat in Nordrhein-Westfalen weiter zugenommen:
4.769 Schülerinnen und Schüler sind im laufenden Schuljahr 2019/2020 an nordrhein-westfälischen Schulen zum herkunftssprachlichen Unterricht Polnisch gemeldet. Damit ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber dem Schuljahr 2018/2019 erneut gestiegen – um rund drei Prozent. Von den 4.769 Kindern und Jugendlichen besuchen 2.525 die Primarstufe und 2.244 die Sekundarstufe I.

Mathias Richter, Staatssekretär im Schulministerium, erklärte: „In Nordrhein-Westfalen leben Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammen. Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Chance, hier zweisprachig aufzuwachsen. Dabei wollen wir sie bestmöglich unterstützen. Mit dem herkunftssprachlichen Unterricht fördern wir die Mehrsprachigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.“

Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag haben sich Deutschland und Polen gegenseitig verpflichtet, Deutsch und Polnisch als Muttersprache an Schulen im jeweils anderen Land anzubieten. „Nordrhein-Westfalen kommt dieser Vereinbarung sehr engagiert nach. Für die Kinder und die Gesellschaft insgesamt ist es ein großer Gewinn, wenn Kinder mit zwei Sprachen aufwachsen und beide beherrschen. Sie können später einmal Brücken bauen – und diese Brücken brauchen wir zwischen Polen und Deutschland“, sagte Thorsten Klute, Poloniabeauftragter der Landesregierung.

Herkunftssprachlicher Unterricht wird bedarfsorientiert an den Schulen in Nordrhein-Westfalen als zusätzlicher Unterricht angeboten. Das freiwillige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Sobald an Grundschulen 15 bzw. an Schulformen der Sekundarstufe I 18 Anmeldungen für eine Sprache vorliegen, kann eine Lerngruppe eingerichtet werden, vorausgesetzt die Lehrerstelle und eine geeignete Lehrkraft stehen zur Verfügung.

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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw

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