Land stimmt Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen im Kreis Düren zu
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit:
Die Landesregierung stimmt dem Antrag des Kreises Düren auf Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen zu. Im Kreis Düren wird somit ab Montag, den 22.März 2021, in den weiterführenden Schulen der Wechselunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt.
Nicht betroffen von der Allgemeinverfügung sind außerdem die Schulen mit Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen), sodass insgesamt der bis zum 12. März 2021 praktizierte Schulbetrieb wiederhergestellt wird. Die Geltung dieser Regelung erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet.
Hintergrund dieser kreisweiten Regelung ist das zunehmende Infektionsgeschehen im gesamten Kreis Der Kreis Düren hatte in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemeine Maßnahmen außerhalb des Bildungsbereiches abgestimmt, um das erhebliche Infektionsgeschehen einzudämmen. Trotz dieser weitreichenden Beschränkungen hat sich das Infektionsgeschehen jedoch weiter dynamisch entwickelt beziehungsweise konnte zuletzt nicht reduziert werden.
Seit der vergangenen Woche hat der Kreis Düren seine ersten Überlegungen für Maßnahmen im Schulbereich ausdifferenziert und nun eine umfassend begründete Gesamtkonzeption vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist zwischen dem Land und dem Kreis die Übereinkunft erzielt worden, den Wechselunterricht in den weiterführenden Schulen bis zum Beginn der Osterferien auszusetzen. Die Altersklassen oberhalb der Grundschule können mit diesen Lernformen besser umgehen und so auch die inzwischen zahlreichen Möglichkeiten digitalen Lernens nutzen. Um den besonderen Interessen der Abschlussklassen gerecht zu werden, wird für diese weiterhin der Präsenzunterricht unter strikter Einhaltung der umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Aufgrund der besonderen pädagogischen Bedarfe in der Primarstufe und den Betreuungserfordernissen für diese Schülerinnen und Schüler, wird der Wechselunterricht auch hier fortgesetzt.
Da der Kreis Düren über die schon bestehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen weitere zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat, wie zum Beispiel die Schließung aller städtischen und kreiseigenen Sportplätze, erscheint angesichts der nach wie vor steigenden Inzidenzahlen auch eine begrenzte Aussetzung des Wechselunterrichts angemessen und geboten.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118, oder an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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