Land stimmt Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen im Oberbergischen Kreis einschließlich der Grundschulen bis zu den Osterferien zu
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit:
Die Landesregierung stimmt dem Antrag des Oberbergischen Kreises auf Aussetzung des Wechselunterrichts für die Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen zu. Somit wird ab Montag, den 22.März 2021, in den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen der Wechselunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Pädagogische Betreuungsangebote werden wie bisher auch weiterhin aufrechterhalten. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nach Erklärung ihrer Eltern an den Distanzlerntagen nicht Zuhause betreut werden können. Die Geltung dieser Regelung erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet.
Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen im gesamten Kreis. Der Oberbergische Kreis hat bereits seit einem längeren Zeitraum allgemeine zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Infektionsgeschehens in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außerhalb des Bildungsbereiches abgestimmt. Trotz dieser Beschränkungen, die zwischenzeitlich angepasst und verlängert wurden, hat sich das Infektionsgeschehen jedoch weiter dynamisch entwickelt.
Der Oberbergische Kreis hat am Donnerstag ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, das die bisherigen Schutzaktivitäten ergänzt und nun auch Maßnahmen im Schulbereich ausdifferenziert und umfassend begründet. Auf dieser Grundlage ist zwischen dem Land und dem Kreis die Übereinkunft erzielt worden, den Wechselunterricht bis zum Beginn der Osterferien auszusetzen.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118, oder an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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