Ministerin Feller: Ich danke unseren Schulen und Schulträgern für ihre große Hilfsbereitschaft
Jahrestag des Kriegsbeginns am 24. Februar 2023
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Vor einem Jahr begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Auswirkungen dieses völkerrechtswidrigen Krieges sind auch in Nordrhein-Westfalen zu spüren. So befinden sich aktuell mehr als 37.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in der schulischen Erstförderung (Stand: 15. Februar 2023). Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte zum Jahrestag des Kriegsbeginns: „Die russische Invasion hat großes Leid über die Ukraine gebracht. Es ist unsere humanitäre Aufgabe, die vom Krieg betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dass dies gelingt, ist eine enorme Leistung der Schulen, der Schulträger und der vielen Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen. Allen am Schulleben Beteiligten danke ich sehr für das starke Engagement und die große Hilfsbereitschaft.“
Die Landesregierung unterstützt die Schulen und Schulträger bei der Aufnahme und Beschulung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen nach Kräften. So hat das Schulministerium bereits im Frühjahr 2022 ein umfassendes Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen erarbeitet, das bei Bedarf kontinuierlich fortgeschrieben wird. Das Konzept bildet die Grundlage für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen. Wenn sie erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden die Schülerinnen und Schüler zunächst im Rahmen der Erstförderung beschult. Vorrangiges Ziel der Erstförderung ist, dass die deutsche Sprache erlernt wird. Je schneller die deutsche Sprache erlernt wird, desto eher können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht beteiligen.
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler können in drei unterschiedlichen Organisationsformen eine Deutschförderung erhalten:
- in innerer Differenzierung, das heißt im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
- in teilweise äußerer Differenzierung, das heißt durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
- in vollständiger äußerer Differenzierung, das heißt in eigenen Lerngruppen.
Die Organisationsform der Differenzierung orientiert sich am individuellen Konzept der Schule, d.h. die Schule legt die Organisationsform der Differenzierung fest. Verfügen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, werden sie einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform zugeordnet. Berücksichtigt werden dabei der individuelle Lernstand, die individuelle Lernentwicklung sowie die zu erwartende Leistungsfähigkeit. Um die Schülerinnen und Schüler schnell zu integrieren, wird ein Übergang in das Regelsystem nach spätestens zwei Jahren angestrebt. So soll den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine vollumfängliche Teilhabe und Integration in die Schulgemeinschaft sowie die Gesellschaft ermöglicht werden.
Mit den Haushalten 2022 und 2023 wurden allein zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung geflüchteter Schülerinnen und Schüler insgesamt 4.314 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem haben die Schulen im April 2022 weitergehende Möglichkeiten für befristete Einstellungen erhalten. Auf diese Weise konnten seither bereits 1.266 befristete Einstellungen in den nordrhein-westfälischen Schuldienst erfolgen, davon 102 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (Stand: 9. Februar 2023).
Die Zuweisung eines Schulplatzes für schulpflichtige Kinder und Jugendliche erfolgt in einem abgestimmten und zeitnahen Verfahren durch die zuständigen staatlichen Schulämter in der Regel nach vorheriger Beratung durch das örtliche Kommunale Integrationszentrum (KI), das in einem Beratungsgespräch auf die individuelle Bildungsbiographie der ankommenden Kinder und Jugendlichen eingeht. Die vergangenen Monate zeigen deutlich, dass es gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden gelungen ist, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die noch keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, spürbar und kontinuierlich zu verringern. Mit Stand vom 15. Februar 2023 konnte nach erfolgtem Beratungsgespräch insgesamt 537 neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine noch kein Schulplatz vermittelt werden (Vergleichszahlen: 668 am 30. Januar, 721 am 30. November, 1.058 am 31. Oktober, 1.395 am 30. September, 2.159 am 30. August). Zudem warteten 310 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine noch auf ein Beratungsgespräch (Vergleichszahlen: 350 am 30. Januar, 393 am 30. November, 480 am 31. Oktober, 609 am 30. September, 908 am 30. August).
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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