Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Ministerin Feller: Mehr Chancen für ungerade Lebensläufe

Erleichterter Zugang zu Abendgymnasien und Kollegs

28.02.2025

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Nordrhein-Westfalen macht die Türen zum Zweiten Bildungsweg weiter auf: Die Aufnahmevoraussetzungen für Abendgymnasien und Kollegs werden flexibler gestaltet. Nach den neuen Vorschriften können seit Beginn dieses Schuljahres, das an dieser Schulform am 1. Februar 2025 begann, mehr Menschen ohne klassische Bildungsbiografie einen höheren Schulabschluss erwerben. Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Lernen ist ein lebenslanger Prozess und es ist nie zu spät für einen Neuanfang. Ob nach persönlichen Herausforderungen oder einer beruflichen Neuorientierung: Ein höherer Schulabschluss bietet neue Chancen. Wir öffnen unsere Abendgymnasien und Kollegs für mehr Menschen, die ihren Bildungsweg neu gestalten möchten. Mir ist wichtig, dass unser Bildungssystem flexibel ist und für viele Menschen Aufstiegsmöglichkeiten schafft.“

Bislang war für die Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit erforderlich. In besonderen Fällen kann ab jetzt darauf verzichtet werden. Damit folgt das Schulministerium dem Beispiel der Abendrealschulen und öffnet nun auch Abendgymnasien und Kollegs für weitere Zielgruppen. 

Carsten Beeker, Sprecher des Dachverbands der Ringe (Abendgymnasien, Abendrealschulen und Kollegs) in Nordrhein-Westfalen, begrüßt dies ausdrücklich: „Schon lange haben wir uns als Sprachrohr der Weiterbildungskollegs dafür eingesetzt, dass die Aufnahmebedingungen novelliert werden, damit wir mehr Menschen mit gebrochenen Bildungsbiographien oder in herausfordernden Lebenssituationen den Zugang zu einem höheren Schulabschluss ermöglichen können. Es ist ein gutes Signal für unsere Schulform, dass das Schulministerium nun die Voraussetzungen dafür schafft.“

Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist ein erster Schritt, um das Profil der Kollegs und Abendgymnasien weiterzuentwickeln. In den kommenden Monaten wird das Ministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Schulformen weitere Anpassungen erarbeiten. Ziel ist es, die Weiterbildungskollegs künftig noch stärker in die Beschulung neu zugewanderter Jugendlicher einzubinden.

An den Abendgymnasien und den Kollegs ist es möglich, einen Abschluss der Sekundarstufe II nachträglich zu erwerben. Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten, während der Bildungsgang des Kollegs ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot ist. Die Bildungsgänge enden in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahre) mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann gegebenenfalls nach vier Semestern (zwei Jahre) erworben werden. Insgesamt waren an diesen Schulformen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 14.102 Studierende eingeschrieben. 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien