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Ministerin Feller: Mit Ferienangeboten unterstützen wir Kinder mit komplexen Behinderungen und entlasten die Eltern

Erstmalig stehen 1,3 Millionen Euro für die Ferienbetreuung an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung zur Verfügung

16.06.2023

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen haben jetzt die Möglichkeit, auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 Gelder für die Planung und Durchführung von Ferienangeboten zu beantragen. Insgesamt stehen dafür im Haushalt 2023 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderpauschale pro Schule beträgt 8.500 Euro.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Mit diesem neuen Angebot ist ein wirklich wichtiger Schritt getan: Ferienbetreuung bedeutet für viele Eltern von Kindern mit komplexen Behinderungen eine Entlastung und bessere Planbarkeit im Alltag während der Ferien. Es gibt bereits eine Menge toller Angebote für Kinder hier im Land und ich hoffe, dass auch diese Schulen die für sie vorgesehenen finanziellen Mittel abrufen und so ihre Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien ausbauen können.“

Das Angebot richtet sich an gebundene Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung. Sie können mehrtägige Ferienprogramme als Gruppenangebote durchführen und diese pädagogisch begleiten lassen. Grundsätzlich muss eine Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule gegeben sein. Der Schulträger entscheidet über die Teilnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang. Grundlage ist die Förderrichtlinie „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung”, die am 12. Juni 2023 in Kraft getreten ist und zunächst bis zum 31. Juli 2025 läuft.

Die Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 30. September 2023 für das Kalenderjahr 2023 und das Schuljahr 2023/2024 einzureichen.

 

 

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Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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