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Ministerin Feller: Unsere Schulen sind Orte der Hoffnung

Drei Jahre Krieg in der Ukraine: Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten deutlich über 50.000 Schülerinnen und Schülern Halt und Perspektiven

12.02.2025

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 haben tausende geflüchtete Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen eine neue schulische Heimat gefunden. Um diese Leistung der Schulen zu würdigen und an den Kriegsbeginn zu erinnern, hat Schulministerin Dorothee Feller am Mittwoch, 12. Februar 2025, die Düsseldorfer Bonifatiusschule besucht, an der Grundschülerinnen und -schüler aus der Ukraine im Rahmen der sogenannten Erstförderung wie auch dem Regelunterricht unterrichtet werden. 

Die Ministerin erklärte: „Seit drei Jahren leidet die Ukraine unter einem furchtbaren Angriffskrieg – und mit ihr Millionen von Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche. Wir stehen an ihrer Seite. Unsere Schulen sind für sie Orte des Schutzes, der Bildung und der Hoffnung. Dabei leisten unsere Schulen Enormes, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen trotz aller Herausforderungen eine gute Perspektive zu bieten. Bildung ist ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Zukunftsgestaltung. Ich bin den Lehrkräften und allen anderen, die an unseren Schulen arbeiten und Integration erst möglichen machen, sehr dankbar.“

Nach den amtlichen Schuldaten-Zahlen besuchten im vergangenen Schuljahr 2024/2025 rund 56.200 Schülerinnen und Schüler mit ukrainischer Staatsangehörigkeit eine öffentliche oder private Ersatzschule im Land Nordrhein-Westfalen. Das sind 53.700 mehr als vor Beginn des russischen Angriffskrieges im Schuljahr 2021/2022 (2.500 Schülerinnen und Schüler). Rund 30.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine besuchten am Stichtag 29. Januar 2025 die Erstförderung. Das Ministerium erhebt regelmäßig Daten zu den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern in der Erstförderung an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Grundlage für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher bildet ein umfassendes Rahmenkonzept. Wird erstmals eine deutsche Schule besucht und verfügen die Schülerinnen und Schüler noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse, werden sie zunächst im Rahmen der Erstförderung, auch Deutschförderung genannt, beschult. Vorrangiges Ziel ist, dass die deutsche Sprache erlernt wird. Je schneller dies geschieht, desto eher können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht beteiligen. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler können in drei unterschiedlichen Organisationsformen eine Deutschförderung erhalten:

  1. In innerer Differenzierung, das heißt im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
  2. in teilweise äußerer Differenzierung, das heißt durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
  3. in vollständiger äußerer Differenzierung, das heißt in eigenen Lerngruppen.

Die Organisationsform der Deutschförderung orientiert sich sowohl am individuellen Konzept der Schule als auch den Deutschkenntnissen der Schülerinnen und Schüler. Um sie möglichst schnell zu integrieren, wird ein Übergang in den Regelunterricht nach spätestens drei Jahren angestrebt. Entscheidend ist jedoch, dass die Schülerinne und Schüler ein erforderliches Sprachniveau erreicht haben. Zur Unterstützung der Schulen stellt das Schulministerium landesweit über 5.000 sogenannte Integrationsstellen zur Verfügung.

Das Schulministerium hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Schulen bei der Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu unterstützen:

Mit dem Schuljahr 2024/25 hat das Schulministerium ein neues BiSS-Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ins Leben gerufen. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift und ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Für das neue Schulnetzwerk zur Alphabetisierung haben sich seit Beginn des Schuljahres bereits 35 Schulen angemeldet. 

Das Schulministerium stellt allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zudem einen neuen Praxisleitfaden zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der neuen Handreichung liegt auf der Alphabetisierung von Kindern und Jugendlichen, die zunächst noch grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen in der deutschen Sprache erwerben müssen.

Um den Kindern und Jugendlichen möglichst schnell die wichtigen Deutschkenntnisse zu vermitteln, umfasst die Deutschförderung in einer Form der äußeren Differenzierung mindestens zehn bis zwölf Wochenstunden. Nordrhein-Westfalen hat im Umgang mit Vielfalt und Heterogenität schon frühzeitig systematische Anstrengungen in der Lehrerbildung unternommen und auch im Rahmenkonzept verankert, dass die staatliche Lehrerfortbildung als Weiterbildungsmaßnahme die Qualifikationserweiterung „Deutsch als Zielsprache“ (DaZ) für Lehrkräfte aller Schulformen bereithält. Insgesamt unterrichten im Schuljahr 2024/24 schulformübergreifend 2.050 Lehrkräfte mit dieser zusätzlichen Qualifikation.

Ein Erlass aus September 2022 gibt den Schulen und Schulträgern deutlich mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, um auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen und Schulraum zu reagieren. So ist es beispielsweise möglich, einen Mehrphasenbetrieb im Nachmittagsbereich einzurichten oder neu zugewanderte Schülerinnen und Schülern außerhalb des Hauptstandorts zu unterrichten.

Zudem hat das Schulministerium die Einstellung von geflüchteten Lehrkräften und weiterem Personal erleichtert. Die Zahl der ukrainischen Lehrkräfte ist seit dem Schuljahr 2021/2022 von 38 auf 267 angewachsen.

Das Schulministerium verfolgt auch das Ziel, die sprachlichen und kulturellen Wurzeln der ukrainischen Schülerinnen und Schülern zu stärken. Ein zentrales Instrument hierfür ist der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU), der auch für die ukrainische Sprache angeboten wird. Der HSU in Nordrhein-Westfalen ist ein freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Familiensprache als Deutsch. Im Schuljahr 2024/25 nehmen rund 2.000 Schülerinnen und Schüler am HSU Ukrainisch teil. 

Schulministerin Dorothee Feller betonte abschließend: „Wir unterstützen geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine mit ganzer Kraft, damit sie hier eine Perspektive finden, ohne den Kontakt zu ihrer Heimat zu verlieren. Auch ihr Mut und ihr Durchhaltevermögen verdienen unseren größten Respekt.“

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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