Ministerin Feller: Wir gehen neue Wege, um unsere Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen
Die aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen verschickt
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch online abrufbar ist.
Zur Einführung werden für die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen Platz.“
Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden, zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachberatungsstellen. Die Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand der Forschung ab.
Ministerin Feller: „Mit der Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Alle schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sollten sich mit dem neuen Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit.
Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai: „Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention von krisenhaften Situationen aller Art und Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt. Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders zielführend. Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von Kompetenzen und wirken sich förderlich auf Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir unterstützen sie seit vielen Jahren.“
Die Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor. Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität des Innenministeriums, des Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des Schulministeriums und des Justizministeriums vom November 2019.
Zur Stärkung der Prävention und Intervention wurden die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7 Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Neben der Schulsozialarbeit ist auch die Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw. kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die Schulpsychologie geschaffen.
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders wichtiges Anliegen. Das Ministerium für Schule und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten.“
Das Präventionshandbuch finden Sie hier.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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